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NIQ Retail Spend Barometer: Privatausgaben in Deutschland steigen um 5,5 Prozent

04/2024 -In Deutschland sind die Privatausgaben für Produkte des täglichen Bedarfs (FMCG) und technische Gebrauchsgüter (Tech & Durables) im letzten Jahr um 5,5 Prozent im Vergleich zu 2022 gestiegen. 2023 umfasste dieser Markt insgesamt 394,5 Milliarden Euro. Die höheren Ausgaben wurden besonders durch Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Drogerieprodukten getrieben, während die Konsumenten im Bereich T&D gespart haben. Das neue NIQ Retail Spend Barometer kombiniert Daten von NIQ und GfK, um deutschlandweit einen möglichst holistischen Einblick in Marktpotenziale und Entwicklungen bei FMCG und technischen Gebrauchsgütern zu geben.

 

Das NIQ Retail Spend Barometer bietet einen vollständigen Überblick über die Ausgaben im FMCG-Sektor (Güter des täglichen Bedarfs, wie haltbare und frische Lebensmittel, Getränke und Drogeriewaren) sowie im Tech-und-Durables-Bereich (technische Konsumgüter, Haushaltsgeräte und Heimwerkerbedarf) in Deutschland. Dieser Kategorie- und kanalübergreifende, auf Basis echter Abverkaufsdaten getroffene Big-Data-Überblick ist bislang einzigartig. Das NIQ Retail Spend Barometer wird zukünftig quartalsweise veröffentlicht.

 

Preiserhöhungen treiben Ausgaben im FMCG-Sektor

 

Für FMCG-Produkte haben die Verbraucher in Deutschland im vergangenen Jahr insgesamt 8,9 Prozent mehr ausgegeben als 2022. Dieser Anstieg ist vor allem durch Preiserhöhungen begründet, die durch Inflation und höhere Beschaffungskosten getrieben sind. Über alle Kategorien hinweg fiel die Steigerung der Ausgaben im ersten Halbjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr stärker aus als im zweiten Halbjahr. Im vierten Quartal wurde erstmals auch ein leichtes Absatzplus von 1,5 Prozent erreicht. Treiber dieser Entwicklung sind Discounter und Drogeriemärkte – klassische Supermärkte erlebten als einzige Vertriebsschiene kein Absatzwachstum.

 

2023 setzten Händler zudem verstärkt auf Sonderangebote: Der Anteil an Promotions stieg, vor allem im Bereich Lebensmittel. Dadurch konnten Händler einen Pull-Effekt erzielen und eine höhere Einkaufsfrequenz schaffen. Auch Eigenmarken sind im Aufwind: In fast allen Kategorien verzeichneten sie Zuwächse des Marktanteils, sowohl in Menge als auch in Umsatz. In den Kategorien Personal Care, Home Care und Tierfutter steigerten sowohl stationäre Drogeriemärkte als auch Online-Händler durch häufigere und umfangreichere Einkäufe ihre Umsätze.

 

Gespart wird bei Technologie, Haushaltsgroßgeräten und im Baumarkt

 

Anders sieht die Situation bei T&D-Produkten wie Haushaltsgeräten, technischen Konsumgütern oder Heimwerkerbedarf aus. Hier gingen die Einzelhandelsausgaben 2023 im Vergleich zu 2022 um 1,7 Prozent zurück. Insbesondere der Bereich Heimwerkerbedarf erlebte einen Umsatzrückgang von 4,4 Prozent. Auch Haushaltsgeräte (- 2,4 Prozent) und technische Konsumgüter (-1,6 Prozent) verzeichneten 2023 rückläufige Umsätze. Konsumenten fokussieren sich zunehmend darauf, defekte Produkte zu ersetzen, anstatt neue Produkte in den eigenen Haushalt einzuführen oder funktionierende Geräte upzugraden. Grund dafür sind eine sinkende Konsumlaune, die damit einhergehende Sparneigung sowie eine gewisse Sättigung in den Technikbereichen, die während der Pandemie stark nachgefragt waren.

 

Eine Ausnahme ist der Sektor Haushaltskleingeräte, der 2023 um 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr wuchs. Innovative, multifunktionale Produkte entwickelten sich besser als der Marktdurchschnitt und konnten ein Preispremium erzielen. Dazu zählen vor allem Akkuhandstaubsauger, Fritteusen sowie Geräte für Haarpflege und -styling.

 

Preis- und Markenmanagement entscheiden über den Erfolg im Jahr 2024

 

„Das NIQ Retail Spend Barometer verdeutlicht, dass 2023 vor allem für Einzelhändler und Hersteller im Bereich technischer Gebrauchsgüter kein einfaches Jahr war. Auch FMCG-Händler wie Supermärkte spüren die Konsequenzen eines veränderten Einkaufsverhaltens in Zeiten von Inflation und Unsicherheit sowie den zunehmenden Kampf der Kanäle und Wettbewerber um die Budgets der Konsumenten“, so Oliver Schmitz, Head of Retail DACH bei NIQ/GfK. „Um 2024 attraktiv und wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Händler auf Grund von Inflation und Preiserhöhungen ihre Preise noch stärker und dynamischer managen – um wichtige Margen zu sichern. Dazu zählt auch ein kundenzentriertes Category Management. Als Wachstumsstrategie kann die Expansion in neue Sortimente, Kanäle oder gar Regionen oder Länder helfen. Unsere Daten zeigen, welche Wachstumskategorien sich 2023 gegen den Markt durchgesetzt haben und wo die Potenziale für 2024 liegen.“

 

„Marktdynamiken und Konsumentenverhalten wandeln sich immer schneller. In einem kompetitiven Umfeld reichen fragmentierte Daten und eine Portion Bauchgefühl nicht mehr aus“, so Michael McLaughlin, President, Global Retail bei NIQ. „Deshalb bieten wir unseren Kunden mit The Full View™ ein umfassendes, datenbasiertes Verständnis der Entwicklungen am Markt und klare, umsetzbare Empfehlungen für ihr Wachstum in der Zukunft.“

 

 

Pressemitteilung der GfK: NIQ Retail Spend Barometer

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vzbv mahnt Online-Marktplatz Temu ab - Mehrere Verstöße auf der Plattform beanstandet

04/2024 -Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Temu abgemahnt. Zuvor stellte der vzbv mehrere Verstöße auf dem Online-Marktplatz mit chinesischen Produkten fest. Temu lässt Verbraucher:innen im Unklaren, wie die ausgewiesenen hohen Rabatte zustande kommen. Außerdem beanstandet der vzbv eine unzulässige Verwendung manipulativer Designs. Die hinter der Plattform stehende Whaleco Technology Limited hat auf die Abmahnung reagiert. Eine Unterlassungserklärung wurde jedoch nicht abgegeben. Der vzbv wird als nächstes über eine Klage gegen Temu entscheiden.

 

„In Deutschland und der Europäischen Union gelten Gesetze zum Schutz der Verbraucher:innen, an die sich alle Unternehmen halten müssen. Die Plattform Temu verunsichert und übervorteilt Verbraucher:innen mit willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs, das muss aufhören. Verbraucher:innen müssen vor derartigen Geschäftspraktiken geschützt werden“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.

 

Abmahnung in mehreren Punkten

 

Der vzbv hat Temu in mehreren Punkten abgemahnt, unter anderem: 

 

  • Temu weist Rabatte von beispielweise 70 Prozent bei angebotenen Produkten aus. Weitere Informationen zu den Referenzpreisen werden nicht erteilt. 
  • Temu wirbt damit, dass sich der CO2-Fußabdruck verringere, wenn sich Verbraucher:innen ihre Waren nicht nach Hause, sondern zu einer Abholstelle in ihrer Nähe liefern lassen. Dabei haben die Produkte bis zur Zustellung bereits lange Wegstrecken zurückgelegt. 
  • Während des Bestellens zeigt der Online-Marktplatz zahlreiche Hinweise, wie „Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb“ und „Mehr als 54 Nutzer haben wiederholt gekauft! Warum nicht 2 auf einmal…“. Manipulative Designs, sogenannte Dark Patterns, sind laut Digital Services Act der EU seit 17. Februar 2024 verboten. 
  • Der Online-Marktplatz informiert aus vzbv-Sicht unzureichend darüber, wie die Echtheit von Produktbewertungen gewährleistet wird. Anbieter sind jedoch verpflichtet, Informationen hierzu zur Verfügung zu stellen. 
  • Zudem fehlen aus Sicht des vzbv auf der Plattform Angaben über die Identität von Produktanbietern.

 

Parallel zur Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverbands raten Verbraucherzentralen zu Vorsicht beim Online-Shopping mit Temu. Verbraucher:innen finden unter www.verbraucherzentrale.de Hinweise, die sie beim Einkauf auf der Plattform beachten sollten.

 

 

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Quelle „vzbv mahnt Online-Marktplatz Temu ab - Mehrere Verstöße auf der Plattform beanstandet“ 


Internetprovider: Viele liefern nicht das versprochene Datentempo

04/2024 - Internetprovider liefern häufig nicht die versprochene Übertragungsgeschwindigkeit. Selbst die besten Anbieter bringen nur bei weniger als 60 Prozent der Messungen die volle Leistung. Das zeigen die neuesten Zahlen der Bundesnetzagentur, die die Stiftung Warentest ausgewertet hat.

 

Sie hat die Daten der „großen Vier“ – 1&1, O2, Telekom und Vodafone – sowie von sechs regionalen Anbietern analysiert. Datengrundlage sind mehr als 300.000 Messungen, die über die App der Bundesnetzagentur vorgenommen wurden

 

Provider verweisen bei Problemen oft auf alte Router, schwaches WLan oder zu viele Familienmitglieder, die gleichzeitig surfen. Das mag im Einzelfall stimmen. Die Zahlen zeigen jedoch: Oft liegt das Problem bei den Anbietern.

 

Die beworbene Maximalleistung wird in vielen Messungen nicht erreicht. Und selbst drei Viertel der Maximalleistung liefert kein Anbieter verlässlich. „Die Detailauswertung zeigt große Unterschiede zwischen einzelnen Anbietern und auch zwischen Stadt und Land“, sagt Projektleiter Thomas Grund. „In großen Städten sind die Werte noch etwas besser als auf dem Land.“

 

Weniger Geschwindigkeit als versprochen – das müssen Kunden nicht hinnehmen. Sie haben dann laut Stiftung Warentest Anspruch auf Preisminderung oder Vertragskündigung. Mehrfache Messungen mit LAN-Kabel bieten dafür ein rechtssicheres Messprotokoll. Die App der Bundesnetzagentur ist unter breitbandmessung.de erhältlich.

 

In Regionen komplett ohne Breitbandverbindung und für Wohnmobilbesitzer kann Internet per Satellit eine gute Alternative sein. Damit surft man komfortabel, stabil und schnell zu moderaten Preisen, zeigt ein exemplarischer Test der Stiftung Warentest.

 

Das Finanztest Spezial hat 132 Seiten und ist für 12,90 Euro ab 28. Januar 2023 im Handel oder online unter www.test.de/steuerheft.

 

Beide Tests finden sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift test sowie unter www.test.de/schnellesinternet und www.test.de/starlink.

 

Quelle „Stiftung Warentest“ 


Konsumklima: Stabilisierung auf niedrigem Niveau

03/2024 -Nach dem herben Rückschlag im Vormonat verbessert sich die Verbraucherstimmung in Deutschland im Februar geringfügig. Die Einkommenserwartungen legen zwar zu, aber die Anschaffungsneigung und die Konjunkturerwartung weisen kaum eine Veränderung auf. Dämpfend wirkt zudem die Sparneigung. Das Konsumklima legt daher nach dem deutlichen Rückgang im Vormonat nur wieder leicht zu. Der Indikator steigt in der Prognose für März auf -29 Punkte. Im Vergleich zum Vormonat (revidiert -29,6 Punkte) ist dies ein Anstieg von 0,6 Punkten. Dies zeigen die Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM für Februar. Es wird seit Oktober 2023 gemeinsam von GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM), Gründer der GfK, herausgegeben.

 

Weil es die Deutschen in Anbetracht der allgemeinen Wirtschaftslage nach wie vor für ratsam halten, zu sparen, fällt die Erholung des Konsumklimas – trotz eines sprunghaften Anstiegs der Einkommenserwartungen – eher moderat aus. Die Sparneigung steigt im Februar mit einem Plus von 3,4 Punkten auf 17,4 Zähler und wirkt somit dämpfend auf das Konsumklima. Ein höherer Wert der Sparneigung wurde zuletzt zu Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise im Juni 2008 mit 21,4 Punkten gemessen. „Die Konsumenten sind stark verunsichert. Neben den nach wie vor steigenden Preisen dürften sicherlich schwächere Konjunkturprognosen für die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr ein wichtiger Grund dafür sein“, erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Zuletzt wurden die Aussichten für die deutsche Wirtschaft zunehmend pessimistischer eingeschätzt. So reduziert auch die Bundesregierung ihre Wachstumsprognose 2024 von ursprünglich 1,3 Prozent auf nur noch 0,2 Prozent. Deutschland muss vorerst weiter auf eine konjunkturelle Erholung warten“.

 

Damit ist auch eine rasche Erholung der Konsumkonjunktur nicht zu erwarten. Hierfür ist es neben einer weiteren Rückführung der Inflation vor allem wichtig, dass die Verunsicherung der Verbraucher schwindet und diese wieder mehr Vertrauen in die Zukunft gewinnen. Dann werden sie auch wieder eher bereit sein, zu investieren, d.h. größere Anschaffungen zu tätigen.

 

Einkommenserwartungen legen deutlich zu

 

Die Einkommenserwartungen können ihre deutlichen Verluste aus dem Vormonat im Februar mehr als kompensieren: Der Indikator gewinnt 15,2 Punkte hinzu und klettert damit auf -4,8 Punkte. Dies ist der beste Wert seit Februar 2022, also vor Ausbruch des Ukraine-Krieges. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres steht momentan ein deutliches Plus von 22,5 Punkten zu Buche.

 

Der gestiegene Einkommensoptimismus ist nicht unbegründet: Deutliche Lohn- und Rentenerhöhungen in Verbindung mit weniger stark steigenden Preisen werden zu spürbaren realen Einkommenszuwächsen führen. So ist im Januar 2024 die Inflationsrate auf 2,9 Prozent gesunken, nachdem sie im Dezember des vergangenen Jahres noch bei 3,7 Prozent lag.

 

Anschaffungsneigung profitiert nicht von gestiegenem Einkommensoptimismus

 

Die Anschaffungsneigung zeigt sich im Februar von den deutlich gestiegenen Einkommensaussichten jedoch völlig unbeeindruckt. Der Indikator bleibt nach einem minimalen Minus von 0,2 Punkten mit aktuell -15,0 Punkten nahezu unverändert.

 

Damit verharrt die Anschaffungsneigung weiter auf einem überaus niedrigen Niveau, das bereits seit Mitte 2022 zu verzeichnen ist. Trotz der wieder zunehmenden Kaufkraft zeigen sich die Konsumenten bezüglich größerer Anschaffungen derzeit sehr zurückhaltend. Dies liegt an dem bereits erwähnten fehlenden Zukunftsoptimismus der Verbraucher, der für Verunsicherung und mangelnde Planungssicherheit sorgt – diese ist jedoch für private Haushalte und deren größere Anschaffungen entscheidend.

 

Konjunkturaussichten nahezu unverändert

 

Die Verbraucher sehen auch zu Beginn des Jahres 2024 keine Anzeichen für eine nachhaltige Erholung der deutschen Wirtschaft. Ihre Einschätzungen zu den Konjunkturaussichten bleiben im Vergleich zum Vormonat nahezu unverändert. Der Indikator steigt um 0,2 Punkte und weist nun einen Wert von -6,4 auf. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres liegt er um mehr als 12 Punkte niedriger.

 

Die verhaltenen Aussichten spiegeln sich auch in den zurückgenommenen Prognosen für dieses Jahr bei Wissenschaft, Wirtschaft und Politik wider. So dürfte der Zuwachs beim Bruttoinlandsprodukt 2024 nur noch knapp im positiven Bereich liegen. Neben einem schwächelnden Konsum wird vermutlich auch eine eher mäßige Investitionsneigung der Unternehmen aufgrund einer schwachen Weltkonjunktur für die zu erwartende Stagnation verantwortlich sein.

 

 

Pressemitteilung der GfK: Konsumklima: Stabilisierung auf niedrigem Niveau

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Umfrage: Verbraucher:innen wünschen sich höhere Tierhaltungssstandards

03/2024 -vzbv fordert: Tierhaltung muss zukunftsfähig werden! Verbraucher:innen ist Tierschutz wichtig – das zeigt eine repräsentative Befragung der europäischen Verbraucherschutzorganisation BEUC. In acht EU-Mitgliedstaaten, unter anderem in Deutschland, hat die Organisation Verbraucher:innen zu ihrer Einstellung zum Tierschutz und zur bestehenden Tierhaltungskennzeichnung befragt. Verbraucher:innen wurden auch nach ihrer Bereitschaft gefragt, mehr Geld für Lebensmittel auszugeben, wenn diese unter höheren Tierhaltungsstandards produziert wurden.

 

„Verbraucher:innen in ganz Europa ist Tierschutz wichtig. Sie wollen wissen, unter welchen Bedingungen Nutztiere gehalten werden und sie sind bereit, mehr Geld für Lebensmittel auszugeben, wenn diese tiergerechter hergestellt worden sind. Die Bundesregierung muss die Tierhaltungsstandards deutlich anheben. Höhere Standards sind ein wichtiger Schritt hin zu einer zukunftsfähigen Tierhaltung“, so Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

 

Höhere Zahlungsbereitschaft für mehr Tierwohl

 

Etwa neun von zehn Befragten (88,5 Prozent) befürworten die Anhebung von Tierhaltungsstandards. Für mehr Tierschutz sind fast sieben von zehn Verbraucher:innen (69 Prozent) auch bereit, mehr zu zahlen. 

 

„Verbraucher:innen sind bereit, ihren Beitrag für mehr Tierwohl zu leisten. Eine zeitlich beschränkte Tierwohlabgabe ist sinnvoll, um den Umbau der Tierhaltung finanziell zu unterstützen. Allerdings muss die Abgabe nachvollziehbar nur denjenigen Landwirt:innen zugutekommen, die nachweislich für mehr Tierwohl in ihren Ställen sorgen“ so Pop. Dazu brauche es mehr Tiergesundheits- und Tierwohlkontrollen am lebenden Tier.

 

Verlässliche Förderpolitik notwendig

 

Aus Sicht des vzbv braucht es zusätzlich eine verlässliche und langfristig ausgerichtete Förderpolitik. Auch fast drei Viertel der europaweit Befragten (74 Prozent) wünschen sich für den Umbau der Tierhaltung finanzielle Unterstützung für Landwirt:innen von der EU. Sogar 77 Prozent der Befragten in Deutschland waren dieser Meinung.

 

„Damit die Tierhalter:innen in tiergerechte Haltungssysteme investieren und damit sie die höheren Tierhaltungsstandards umsetzen können, muss die Politik nun die Weichen stellen. Die Bundesregierung sollte eine Vorreiterrolle einnehmen und einen Fahrplan für den dringend notwendigen Umbau der Tierhaltung vorlegen. Dieser könnte als Blaupause für ein europäisches Konzept dienen“, so Pop.

 

Haltungskennzeichnung ausweiten

 

Verbraucher:innen wollen auch wissen, wie Tiere gehalten werden. Rund 72 Prozent der europäischen Verbraucher:innen wünschen sich eine Haltungskennzeichnung, wie sie es bereits europaweit bei Eiern gibt, auch für andere Tierarten. Bei Verbraucher:innen in Deutschland lag die Zustimmung zu einer erweiterten Kennzeichnung mit fast 77 Prozent sogar noch höher. In Deutschland gibt es zusätzlich zur europäischen Haltungskennzeichnung bei Eiern eine staatliche Haltungskennzeichnung für nicht-verarbeitetes Schweinefleisch.

 

„Die staatliche Haltungskennzeichnung weist Lücken auf. Sie muss schleunigst um weitere Tierarten ergänzt werden. Bei verarbeiteten Lebensmitteln tierischen Ursprungs, wie Wurst oder Salami-Pizza, sollte ebenfalls gekennzeichnet werden, wie die Tiere gehalten worden sind. Auch Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung gleichen bisher einer Blackbox. Verbraucher:innen sollten Informationen zur Haltung der Tiere in der Speisekarte finden“, so Pop. So könne sich ein Markt zu mehr tierfreundlich erzeugten Produkten entwickeln.

 

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Quelle „vzbv fordert: Tierhaltung muss zukunftsfähig werden“ 



1072 Euro Erstattung bringt die Einkommensteuererklärung im Schnitt

03/2024 - Angesichts der Energie- und Teuerungskrise sollen Steuererleichterungen für Entlastung sorgen. 2023 profitieren Steuerzahlende von vielen Neuerungen, von der Anhebung des Sparerpauschbetrags über vollständig abziehbare Rentenbeiträge bis zum höheren Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende. Doch erstmal steht die Einkommensteuererklärung für 2022 an. Und auch da gibt es viel Sparpotenzial. Das aktuelle Finanztest Spezial-Heft Steuern 2023 erläutert alle relevanten Regelungen und gibt praktische Hilfestellung, um vom Finanzamt das Maximum an zu viel gezahlter Steuer zurückzuerhalten.

 

Durch die Anpassung des Grundfreibetrags 2022 sparen alle etwas mehr Steuern: Die ersten 10347 Euro bleiben automatisch steuerfrei. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren außerdem von der Erhöhung des Werbungskostenpauschbetrags um 200 Euro auf 1200 Euro. Wer diese und weitere Änderungen kennt, kann bei der Steuererklärung 2022 einiges herausholen. Im Schnitt bekamen Steuerpflichtige zuletzt 1072 Euro zurück.

 

Das neue Finanztest Spezial erläutert alle wichtigen Positionen von A wie Altersvorsorgebeiträge bis Z wie Zinsen und erklärt, wie man mit Ausgaben für die Gesundheit, für Handwerkerarbeiten, Spenden und weiteren Sparposten sein Geld zurückholt. Finanztest erklärt außerdem, wie Vermieterinnen und Vermieter abrechnen und was bei einer Photovoltaikanlage auf dem Dach zu beachten ist. Dazu gibt es zahlreiche Berechnungsbeispiele, Checklisten und Infografiken sowie Ausfüllhilfen zu allen wichtigen Steuerformularen.

 

Wenn der Steuerbescheid einmal da ist, rät das Finanztest-Expertenteam unbedingt zur genauen Prüfung. Wie das geht und wie man bei Fehlern Einspruch einlegt, erklären die Steuerexperten von Finanztest im neuen Spezial-Heft Steuern 2023.

 

Außerdem stellen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bestenfalls jetzt schon die Weichen zum Steuern sparen in diesem Jahr: Selten gab es so viele steuerlich relevante Neuerungen, die sich auszahlen können. Dazu gehören ein an die Inflation angepasster Steuertarif, ein auf 1000 Euro erhöhter Sparerpauschbetrag, bis zu 210 absetzbare Homeoffice-Tage à 6 Euro sowie vollständig abziehbare Rentenbeiträge. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt auf 4260 Euro und erstmals seit 21 Jahren wird der Ausbildungsfreibetrag angehoben – auf 1200 Euro. Finanztest Steuern Spezial 2023 erklärt sämtliche neuen Regeln und wie man davon am meisten profitiert, etwa durch die Wahl der passenden Steuerklasse.

 

Das Finanztest Spezial hat 132 Seiten und ist für 12,90 Euro ab 28. Januar 2023 im Handel oder online unter www.test.de/steuerheft.

 

Pressemitteilung der Stiftung Warentest: 1072 Euro Erstattung bringt die Einkommensteuererklärung im Schnitt


Konsumklima: Herber Rückschlag zum Jahresbeginn

02/2024 -Das Jahr 2024 startet für die Verbraucherstimmung in Deutschland sehr enttäuschend: Sowohl die Konjunktur- und Einkommenserwartung als auch die Anschaffungsneigung zeigen spürbare Einbußen. Das Konsumklima geht nach dem Anstieg im Vormonat wieder deutlich zurück. Es sinkt in der Prognose für Februar 2024 auf -29,7 Punkte – das ist ein Rückgang um 4,3 Punkte im Vergleich zum Vormonat (revidiert -25,4 Punkte). Dies zeigen die Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM für Januar 2024. Seit Oktober 2023 wird es gemeinsam von GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM), Gründer der GfK, herausgegeben.

 

Der Rückgang der Verbraucherstimmung fällt auch deshalb so stark aus, weil die Sparneigung zu Jahresbeginn spürbar angestiegen ist. Ein schlechterer Wert für das Konsumklima wurde zuletzt im März 2023 mit -30,6 Zählern gemessen. „Die Verbesserung des Konsumklimas im Vormonat war offenbar nur ein kurzes Aufflackern vor Weihnachten. Falls es Hoffnungen gab, dass sich die Stimmung nachhaltig erholen kann, so wurden diese im Januar wieder zunichte gemacht. Das Konsumklima hat zu Jahresbeginn einen herben Rückschlag hinnehmen müssen“, erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Dazu trägt neben dem Rückgang der Einkommenserwartung und der Anschaffungsneigung auch maßgeblich die Sparneigung der Konsumenten bei, die sich derzeit im Höhenflug befindet. Sie ist im Januar 2024 um 6,7 Punkte auf 14 Punkte angestiegen, dem höchsten Wert seit August 2008.“

 

Mit diesen Ergebnissen müssen die Hoffnungen auf eine nachhaltige Erholung des Konsumklimas weiter in die Zukunft verschoben werden. Krisen und Kriege sowie eine anhaltend hohe Inflation verunsichern die Verbraucher und verhindern damit eine Verbesserung der Konsumstimmung.

 

Einkommenserwartungen setzen Abwärtstrend wieder fort

 

Waren im Vormonat die Einkommensaussichten noch spürbar angestiegen, so haben sie sich im Januar wieder deutlich abgeschwächt: Nach einem Minus von 13,1 Punkten stürzt der Indikator auf -20 Punkte ab. Dies ist der niedrigste Wert seit März 2023. Damals wurden -24,3 Punkte gemessen. Damit setzen die Einkommensaussichten ihren Abwärtstrend wieder fort.

 

Ein Grund für den Einkommenspessimismus dürfte sicherlich darin liegen, dass sich die Inflation zuletzt wieder etwas verstärkt hat. So stieg nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes die Inflation im Dezember auf 3,7 Prozent. Im November wurde noch ein Wert von 3,2 Prozent ermittelt. Und die Rückkehr zum regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent in der Gastronomie zu Jahresbeginn 2024 sowie die Erhöhung der CO2-Abgabe für Energie wird vermutlich den Preisauftrieb fördern und die Einkommenserwartung weiter schwächen.

 

Anschaffungsneigung im Sog sinkender Einkommensaussichten

 

Die deutlich gesunkenen Einkommenserwartungen ziehen auch die Anschaffungsneigung der Verbraucher im Januar wieder in den Keller: Der Indikator verliert 6 Punkte und sinkt von -8,8 auf -14,8 Zähler und ist damit wieder fast auf dem Niveau von November 2023 (-15,0).

 

Auch bei der Anschaffungsneigung spielt das Thema Inflation eine sehr wichtige Rolle. Die Sorgen um weiter hohe Preise bei Lebensmitteln und Energie verringern die Planungssicherheit, die besonders für größere Anschaffungen notwendig ist. Und wenn für Güter des täglichen Bedarfs mehr Geld ausgegeben werden muss, fehlen bei vielen die finanziellen Mittel für andere Käufe, wie z.B. für Einrichtungsgegenstände oder elektronische Geräte.

 

Die Bedeutung hoher Preise für die schwache Konsumneigung belegt auch eine kürzlich vom NIM vorgenommene tiefergehende Analyse: Konkret wurden die Konsumenten gefragt, aus welchen Gründen sie es momentan für keinen guten Zeitpunkt halten, größere Anschaffungen zu tätigen. In der offenen Abfrage antworteten etwa 60 Prozent, dass hohe und noch steigende Preise sie zu diesem negativen Urteil veranlassen. Damit liegt das Thema Inflation weit vor allen anderen genannten Gründen, wie z.B. politische und wirtschaftliche Unsicherheit sowie die schlechte eigene finanzielle Lage.

 

Konjunkturaussichten werden pessimistischer beurteilt

 

Der Konjunkturaussichten für die nächsten 12 Monate werden zu Jahresbeginn ebenfalls pessimistischer beurteilt. Der Indikator Konjunkturerwartung verliert 6,2 Punkte und sinkt damit auf -6,6 Punkte. Ein geringerer Wert wurde zuletzt mit -10,3 Punkten im Dezember 2022 gemessen.

 

Das Jahr 2023 hat die deutsche Wirtschaft mit einem kleinen Minus beim Wirtschaftswachstum abgeschlossen. So war das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 0,3 Prozent niedriger als 2022. Hohe Preise in nahezu allen Bereichen sowie steigende Zinsen wirkten im vergangenen Jahr dämpfend auf die Konjunktur. Auch für dieses Jahr sind die Wachstumsaussichten eher verhalten. So geht zum Beispiel das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in seiner Konjunkturprognose für 2024 ebenfalls von einer leichten Rezession aus (BIP: -0,5 Prozent).

 

 

Pressemitteilung der GfK: Konsumklima: Herber Rückschlag zum Jahresbeginn

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Neue Aufsicht für Online-Plattformen

02/2024 -vzbv veröffentlicht Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) - In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) sieht der vzbv einige entscheidende Verbesserungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Allerdings bleiben noch Fragen offen. Insbesondere sollte ausdrücklich klargestellt werden, dass der gesamte Beschwerdeprozess bei der Beschwerdestelle besonders nutzerfreundlich ausgestaltet werden muss.

 

Am 17. Februar 2024 tritt der Digital Services Act (DSA) der EU vollständig in Kraft. Endlich bekommen Verbraucher:innen konkret festgeschriebene Rechte, um sich gegen verbotene Praktiken zu wehren – gegen Verstöße sowohl von Online-Plattformen als auch von anderen Nutzer:innen: Die Plattformen müssen konkrete Beschwerdeverfahren bereitstellen. Entscheidungen von Plattformen, Inhalte zu löschen oder gerade nicht zu löschen, müssen offen und nachvollziehbar erklärt werden. Persönliche Daten von Kindern dürfen nicht mehr genutzt werden, um personalisierte Werbung auszuspielen. Online-Marktplätze müssen prüfen, was auf ihren Plattformen verkauft wird und wer verkauft.

 

Starke Nutzer:innen verdienen eine starke nationale Aufsicht, um für sie ein sicheres, berechenbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu schaffen. Die Regelungen des DSA können hierfür als Errungenschaften gelten. So gut viele der DSA-Vorschriften sind - die Regeln stehen und fallen mit einer funktionierenden Aufsicht und Durchsetzung. Diese liefert die Bundesregierung mit dem DDG jetzt nach.

 

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Quelle „Neue Aufsicht für Online-Plattformen“ 

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Steuern 2024: Geld zurückholen leicht gemacht

02/2024 - Die Steuererklärung bereitet vielen Unbehagen, doch der Aufwand zahlt sich aus: Im Durchschnitt erhielten Steuerzahler zuletzt knapp 1.100 Euro zurück. Das Finanztest Spezial-Heft Steuern 2024 zeigt, wie sich das Beste aus der Steuererklärung herausholen lässt.

 

Das jährlich erscheinende Heft informiert über aktuelle Änderungen im Steuerrecht und gibt Spartipps von A wie Abfindung bis Z wie Zinsen. Mithilfe von Beispielen, Infografiken und Checklisten unterstützt es Leserinnen und Leser dabei, ihre Steuererklärung zu optimieren und erläutert, wie sie Fehler im Steuerbescheid erkennen und per Einspruch korrigieren können.

 

Die Steuererklärung für 2023 kann sich zum Beispiel für Arbeitnehmer lohnen, die viel Zeit im Homeoffice verbracht haben: Sie können – selbst dann, wenn sie kein Extra-Arbeitszimmer haben – bis zu 1.260 Euro als Werbungskosten geltend machen. Das ist deutlich mehr als in den Vorjahren. Weitere Sparmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Sie rechnen zum Beispiel Ausgaben für den Weg in die Firma, einen beruflichen Umzug oder einen neuen PC ab, den sie auch für ihren Job nutzen.

 

Auch Rentnerinnen und Rentner, Vermieter, Familien und Anleger finden im Finanztest-Spezial Steuern Spartipps und Ausfüllhilfen, um erfolgreich mit dem Finanzamt abzurechnen. Dazu gibt das Heft einen Überblick zu den für 2024 bereits verabschiedeten Steueränderungen und zu denen, die es noch geben soll.

 

Ein neuer Vorteil ist zum Beispiel, dass der Grundfreibetrag zu Jahresbeginn von 10.908 auf 11.604 Euro angehoben wurde. Diese Änderung trägt dazu bei, dass etwa ein Single mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr 333 Euro spart. Dabei muss es aber nicht bleiben, denn weitere Steuerermäßigungen sind vorgesehen.

 

Das Finanztest Spezial hat 128 Seiten und ist für 14,90 Euro ab 27. Januar 2024 im Handel erhältlich oder kann online bestellt werden unter www.test.de/steuerheft.

 

Pressemitteilung der Stiftung Warentest: Geld zurückholen leicht gemacht


Konsumklima: Licht am Ende des Tunnels?

01/2024 -Die Verbraucherstimmung in Deutschland hellt sich zum Jahresende auf: Sowohl die Einkommenserwartung als auch die Anschaffungsneigung verzeichnen spürbare Zuwächse. Auch die Konjunkturaussichten verbessern sich leicht. Das Konsumklima steigt in der Prognose für Januar 2024 auf -25,1 Punkte – das ist eine Verbesserung um 2,5 Punkte im Vergleich zum Vormonat (revidiert -27,6 Punkte). Dies zeigen die Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM für Dezember 2023. Seit Oktober 2023 wird es gemeinsam von GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM), Gründer der GfK, herausgegeben.

 

Mit diesen Ergebnissen legt das Konsumklima nach einer zuletzt eher stagnierenden Entwicklung wieder zu. Ein etwas höherer Wert des Konsumklimas wurde zuletzt im August dieses Jahres mit -24,6 Punkten gemessen. „Ob es sich beim aktuellen Anstieg um den Beginn einer nachhaltigen Erholung der Konsumstimmung handelt, bleibt abzuwarten“, erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Nach wie vor sind die Sorgen der Konsumenten groß. Geopolitische Krisen und Kriege, stark steigende Lebensmittelpreise sowie die Diskussionen um die Aufstellung des Staatshaushaltes für das Jahr 2024 sorgen nach wie vor für Verunsicherung. Folglich ist auch das Niveau des Konsumklimas derzeit noch überaus niedrig.“

 

Für einen nachhaltigen Aufschwung der Konsumfreude ist es notwendig, bei den Ursachen der Verunsicherung anzusetzen und hier zu einer Lösung zu kommen. Konkret heißt das, dass zum einen weitere Schritte in Richtung Preisstabilität unternommen und zum anderen Lösungen für die diversen Krisenherde gefunden werden müssen.

 

Einkommenserwartungen stoppen Abwärtstrend

 

Wesentliche Stütze der positiven Entwicklung des Konsumklimas in diesem Monat ist die Einkommenserwartung. Sie legt im Dezember um 9,8 Punkte gegenüber dem Vormonat zu und klettert damit auf -6,9 Punkte. Ein besserer Wert wurde zuletzt im Juli 2023 mit -5,1 Punkten gemessen.

 

Einer der wesentlichen Gründe für den gestiegenen Einkommensoptimismus liegt sicherlich in den zu erwartenden deutlichen Zuwächsen bei der für die privaten Haushalte wichtigsten Einkunftsquelle: den Löhnen und Gehältern bzw. den Renten.

 

Dies belegt eine kürzlich vom NIM vorgenommene tiefergehende Analyse: Konkret wurden die deutschen Verbraucher danach gefragt, aus welchen Gründen sie erwarten, dass sich ihre finanzielle Lage verbessern wird. In der offenen Abfrage antwortete etwa ein Drittel der Befragten, dass bereits erfolgte bzw. künftige Lohn-/Gehaltserhöhungen und Rentensteigerungen sie zu diesem positiven Urteil veranlassen. Dies ist der mit Abstand wichtigste genannte Grund. Daneben wurde noch eine Reihe anderer Gründe angeben, wie z.B. die Sicherheit des Arbeitsplatzes oder berufliche Veränderungen/Verbesserungen, wie beispielsweise das Ende der Ausbildung. Aber auch das Sparen durch die Senkung der Ausgaben wird von etwa jedem zehnten Befragten spontan genannt.

 

Anschaffungsneigung mit ersten Erholungstendenzen

 

Im Sog verbesserter Einkommensaussichten legt auch die Anschaffungsneigung spürbar zu: Der Indikator gewinnt nach einer etwa eineinhalbjährigen Stagnationsphase 6,2 Punkte hinzu und weist damit -8,8 Punkte auf. Höher lag die Konsumstimmung mit -2,1 Punkten zuletzt im März 2022.

 

Trotz der deutlichen Zuwächse liegt das Niveau der Anschaffungsneigung derzeit noch unter dem Niveau der beiden Lockdowns während der Corona-Pandemie 2020/2021. Auch dieser Fakt belegt die momentan stark ausgeprägte Verunsicherung der Verbraucher durch die multiplen Krisen.

 

Konjunkturerwartung verbessert sich leicht

 

Der Konjunkturpessimismus unter den Verbrauchern ging zum Jahresende weiter zurück. Der Indikator steigt auf -0,4 Punkte. Das sind 1,9 Zähler mehr als im Vormonat. Gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Plus knapp 10 Punkte.

 

Trotz des leichten Zuwachses zeigen sich die Verbraucher im Hinblick auf die weitere konjunkturelle Entwicklung in Deutschland noch sehr verhalten. Das deckt sich mit Stimmen aus der Wirtschaft, die die Wachstumsaussichten für 2024 zunehmend pessimistisch sehen. So geht das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in seiner aktuellen Konjunkturprognose für das kommende Jahr von einem Rückgang des Bruttoinlandsproduktes von einem halben Prozent aus.

 

 

Pressemitteilung der GfK: Konsumklima: Licht am Ende des Tunnels?

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139 Euro Klimageld pro Person: CO2-Abgabe muss an Verbraucher:innen zurückfließen

01/2024 -vzbv fordert Bundesregierung auf, die Milliarden-Einnahmen durch die CO2-Bepreisung vollständig an Privathaushalte zu erstatten - Während der CO2-Preis ab 2024 stärker steigen soll, lässt das von der Regierungskoalition versprochene Klimageld auf sich warten. Nach Berechnungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) könnten die Bürger:innen aktuell eine Klimageld-Einmalzahlung von 139 Euro pro Person erhalten. Dadurch würde die Bundesregierung die Mehreinnahmen aus der CO2-Bepreisung (11,4 Milliarden Euro) wieder vollständig an die Bevölkerung auszahlen, wie es der vzbv fordert.

 

„Der CO2-Preis schafft einen Anreiz für klimaverträgliches Verhalten“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Die Einnahmen aus dem CO2-Preis muss die Bundesregierung aber über ein Klimageld an alle Verbraucher:innen zurückerstatten. Sonst ist die CO2-Abgabe neben den hohen Energiepreisen eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Menschen.“

 

11,4 Milliarden Euro an Verbraucher:innen zurückzahlen

 

Etwa drei Viertel der Zahlungen für die im Jahr 2021 eingeführte CO2-Bepreisung leisteten nach vzbv-Berechnungen private Haushalte. Etwa ein Viertel des Beitrags kommt von den Unternehmen, die diese Beträge aber letztlich über ihre Produktpreise indirekt an die privaten Verbraucher:innen weitergeben.

 

Würde die Bundesregierung die eingenommenen 11,4 Milliarden Euro als Klimageld vollständig an die Bürger:innen zurückerstatten, ergibt das bei 82 Millionen Menschen in Deutschland eine Auszahlungssumme von 139 Euro pro Person – oder 556 Euro für eine vierköpfige Familie.

 

Hintergrund

 

Seit Anfang 2021 regelt das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) den nationalen Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr. Auf Heiz- und Kraftstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel müssen Unternehmen und Privathaushalte seitdem einen CO2-Preis zahlen, der jedes Jahr ansteigen soll. Im Jahr 2023 liegt der CO2-Preis bei 30 Euro pro Tonne und soll 2024 auf 45 Euro/Tonne steigen. Die Regierungskoalition hat sich auf die Einführung des Klimageldes geeinigt, um die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sozial verträglich und gerecht an die Privathaushalte zu verteilen.

 

 

Quelle „vbz - 139 Euro Klimageld pro Person: CO2-Abgabe muss an Verbraucher:innen zurückfließen“ 

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Gesetzliche Krankenkassen: Steigen die Beiträge, lohnt sich ein Wechsel

01/2024 - Zum Jahreswechsel erhöhen 37 Krankenkassen ihre Beiträge. Wer auch Post von seiner Krankenkasse bekommen hat und sich über steigende Beiträge ärgert, kann mit einem Wechsel von einer teuren in eine günstige Kasse je nach Einkommen rund 230 Euro sparen – Gutverdiener über 400 Euro im Jahr. Das rechnet die Stiftung Warentest vor und erklärt, wie man in fünf Schritten wechselt.

 

Zum Jahresanfang ist Gesundheit traditionell ein großes Thema. Gute Vorsätze wie weniger rauchen oder mehr Sport treiben sind das eine, gestiegene Gesundheitskosten das andere. Viele Krankenkassen haben wie jedes Jahr im Dezember über ihre Beiträge entschieden.

 

„Von den 73 geöffneten Kassen haben zum Januar 37 ihre Beiträge erhöht“, so Finanztest-Projektleiterin Sabine Baierl-Johna. 33 Kassen lassen die Beiträge unverändert, 3 senken ihre Tarife. Die Spanne der Zusatzbeiträge liegt zwischen 0,90 und 2,70 Prozent. Durch einen Wechsel können Versicherte oft viel Geld sparen. Achten sollten sie dabei auch auf die Extraleistungen, die von Kasse zu Kasse unterschiedlich sind und oft viel Geld wert sind.

 

Voraussetzung für den Wechsel ist, dass Versicherte zwölf Monate in ihrer bisherigen Kasse waren, oder dass die Kasse den Beitrag erhöht (Sonderkündigungsrecht). In diesem Fall muss bis zum Ende des Monats, für den die Kasse erstmals den höheren Beitrag verlangt, gekündigt werden. Dafür reicht es, der neuen Kasse zu erklären, dass man Mitglied werden möchte. Ist der Wechsel möglich, und hat die neue Kasse bestätigt, muss nur noch der Arbeitgeber informiert werden.

 

Unabhängig vom Alter und von aktuellen Behandlungen muss jede zuständige Krankenkasse Versicherte annehmen.

 

Ein umfangreicher Vergleich mit allen aktuellen Beitragssätzen und Extraleistungen von 71 geöffneten Kassen findet sich unter www.test.de/krankenkassen.

 

Pressemitteilung der Stiftung Warentest: Steigen die Beiträge, lohnt sich ein Wechsel


Geschenke werden teurer – Konsumenten erhöhen Weihnachtsbudget

12/2023 -„O du fröhliche“ heißt es trotz der allgemeinen Krisenstimmung auch in diesem Jahr für die Mehrheit der Deutschen. 78 Prozent wollen sich die Freude aufs Fest nicht nehmen lassen und ein Viertel plant, mehr Geld für Geschenke auszugeben als im Vorjahr. Das Budget für Weihnachtsgeschenke liegt aufgrund steigender Preise nun bei durchschnittlich 304 Euro pro Person (2022: 299 Euro) und damit deutlich niedriger als in den Pandemiejahren 2020 und 2021. Entsprechend achten 70 Prozent der Konsumenten beim Weihnachtseinkauf stärker auf den Preis. Der stationäre Einzelhandel bleibt vor den Festtagen eine wichtige Inspirationsquelle und kann sich besonders auf jüngere Käufergruppen freuen. Das sind Ergebnisse einer aktuellen GfK-Analyse zum Konsumverhalten rund um Weihnachten.

 

Für fast 70 Prozent der Deutschen ist es trotz Inflation und wirtschaftlicher Unsicherheit weiterhin wichtig, bei Weihnachtsgeschenken keine Abstriche zu machen. Sie planen mit dem gleichen Budget wie im letzten Jahr (44 Prozent) oder erwarten sogar höhere Ausgaben (25 Prozent). Einschränken wollen sich 31 Prozent der Befragten. 13 Prozent beabsichtigen, gar keine Weihnachtsgeschenke zu kaufen.

 

Familien mit Kindern planen, 436 Euro auszugeben (plus 8 Prozent), und auch Menschen mit einem Haushaltsnettoeinkommen von 3.000 Euro und mehr sparen nicht bei den Geschenken: Mit 396 Euro liegen sie 21 Prozent höher als vor einem Jahr. Drei Viertel der Haushalte mit niedrigem Nettoeinkommen versuchen hingegen, beim Einkauf von Lebensmitteln für das Weihnachtsfest zu sparen, und planen in der Adventszeit und während der Feiertage weniger auswärts zu essen.

 

GfK erwartet in diesem Jahr im Weihnachtsgeschäft ein Umsatzvolumen von 18,1 Milliarden Euro. Das ist ein Plus von 1 Prozent gegenüber 2022. Berücksichtigt man die Preisentwicklung der letzten zwölf Monate, liegt das erwartete Weihnachtsgeschäft allerdings fast 3 Prozent unter dem des Vorjahres.

 

Weihnachtsshopping im Ladengeschäft wird beliebter – besonders bei GenZ

 

Gute Nachrichten für den stationären Handel: Auch in diesem Jahr steigt der Anteil der Menschen, die ihre Weihnachtsgeschenke hauptsächlich im Geschäft einkaufen, weiter an auf nun 42 Prozent (2022: 39 Prozent). „Wir beobachten hier eine spannende Entwicklung in den verschiedenen Zielgruppen“, sagt Petra Süptitz, Expertin für Konsumententrends bei GfK. „Konsumenten zwischen 30 und 49 Jahren – also in der ‚Rush-Hour` des Lebens – kaufen bevorzugt im Internet ein. Die Generation Z, die als besonders online-affin gilt, gibt hingegen häufiger als andere Altersgruppen an, ihre Weihnachtseinkäufe vor allem in Ladengeschäften zu erledigen. Auf der Suche nach Geschenken lassen sich die jungen Konsumenten neben den sozialen Medien (64 Prozent) gern auch im klassischen Handel inspirieren. Das ist gerade für Händler in Innenstadtlage eine große Chance, mit zielgruppengerechten Einkaufserlebnissen zu punkten.“

 

Soziale Medien spielen aber nicht nur für die junge Generation eine wichtige Rolle, wenn es um Ideen für das passende Weihnachtsgeschenk geht. Insgesamt ein Drittel der Deutschen und 44 Prozent der Online-Käufer nutzen Instagram & Co. inzwischen als Inspirationsquelle. Gleichzeitig bleibt der stationäre Handel auch für diejenigen relevant, die beim Kauf von Weihnachtsgeschenken das Online-Shopping bevorzugen. 35 Prozent von ihnen geben ebenfalls an, sich bei einem Bummel durch die Läden inspirieren zu lassen. Auch der Besuch von Weihnachtsmärkten wird vermutlich wieder häufiger stattfinden – 75 Prozent der Deutschen sagen, sich hier nach dem Ende der Pandemie wieder sicher fühlen.

 

Seltener Spielwaren, mehr Gutscheine und Personal Care

 

Beim Blick auf die fünf beliebtesten Geschenkekategorien 2023 zeigen sich leichte Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Spitzenreiter bleiben Lebensmittel sowie Bekleidung, Accessoires und Schuhe. Spielwaren rutschen um zwei Plätze auf Rang 6 ab. Dafür wird Bargeld wieder häufiger verschenkt und landet mit 51 Prozent in den Top 3.

 

Auch Einkaufs-, Restaurant- und Reisegutscheine werden wieder öfter auf dem Gabentisch liegen – wenn auch mit einem geringeren Wert. „Die Konsumenten verschenken gern Gutscheine zu Weihnachten, nehmen sie aber auch gern an,“ sagt Petra Süptitz. „Laut unserer Studie haben 75 Prozent der Menschen ihre beim letzten Weihnachtsfest erhaltenen Gutscheine bereits eingelöst. Für Handel und Gastronomie bleiben sie deshalb eine gute Möglichkeit, schon vor den Feiertagen Umsatz zu generieren sowie in den Wochen und Monaten danach einen weiteren Touchpoint mit den Konsumenten zu schaffen, der ihnen gegebenenfalls zusätzliches Geschäft beschert.“

 

Das eigene Zuhause als sicherer Hafen und gemütlicher Rückzugsort – das hat angesichts der anhaltenden Krisen für viele Deutsche weiterhin Bestand. Entsprechend planen sie in diesem Jahr, mehr kleine Haushaltsgeräte wie etwa Kaffeemaschinen sowie elektrische Gartengeräte zu verschenken, oder auch Personal Care Produkte wie elektrische Zahnbürsten und Rasierer. Passend zum immer noch wachsenden Gesundheits- und Wellnesstrend könnten in diesem Jahr auch Sport- und Fitnessgeräte häufiger unter dem Weihnachtsbaum landen. Auf Nachhaltigkeit beim Geschenkekauf wollen über die Hälfte der deutschen Konsumenten achten. 28 Prozent geben an, auch Second-Hand-Artikel verschenken zu wollen, bei den 18- bis 29-Jährigen kann sich das sogar fast die Hälfte der Befragten vorstellen.

 

 

Pressemitteilung der GfK: Geschenke werden teurer – Konsumenten erhöhen Weihnachtsbudget

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Mit gezielten Fördermaßnahmen zur Energieeffizienz

11/2023 -vzbv und Öko-Institut veröffentlichen Studie, wie Privathaushalte im Winter zielgerichtet entlastet werden können - Um gezielt einkommensschwache Haushalte bei der energetischen Gebäudesanierung zu fördern, müsste der Bund knapp 17 Milliarden Euro investieren. Das ergab eine Studie des Öko-Instituts im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Autor:innen legen ein Gutachten vor, wie die Bundesregierung ihre Bürger:innen bei weiterhin hohen Energiepreisen besser auf die kommenden Winter vorbereiten kann.

 

„Die Bundesregierung hat während der Energiepreiskrise zuletzt finanzielle Mittel mit der Gießkanne verteilt, was in der Kürze der Zeit richtig war“, sagt Dr. Tilman Hesse, Senior Researcher beim Öko-Institut. „Für die kommenden Winter muss die Bundesregierung die Haushalte aber gezielt entlasten, um die Energiewende effizient voranzubringen und Energiearmut zu vermeiden.“

 

Privathaushalte gezielt entlasten

 

Die Studienautoren zeigen auf, wie gezielte Fördermaßnahmen innerhalb der kommenden zwei Jahre mittelfristig zu einer Steigerung der Energieeffizienz und zur verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien beitragen können. Um gezielt einkommensschwache Haushalte bei energetischen Maßnahmen zu fördern, müsste der Bund – bei einer 80-prozentigen Förderquote – knapp 17 Milliarden Euro investieren. Die daraus resultierenden Energiekosteneinsparungen während der Dauer der Maßnahmen liegen mit knapp 20 Milliarden Euro fast 20 Prozent über den Investitionskosten. Das entspricht für einen typischen Haushalt einer Einsparung von 3.420 Euro über die Dauer der umgesetzten Maßnahmen.

 

„Viele Verbraucher:innen hat die Energiepreiskrise stark belastet, vor allem für einkommensschwache Haushalte hat sich die Situation verschlechtert“, sagt Thomas Engelke, Energieexperte beim vzbv. „Die Bundesregierung muss in den nächsten Jahren zielgerecht Investitionen einsetzen, um auf dem Weg zu mehr Klimaschutz Energiearmut in Deutschland vorzubeugen.“

 

Mittel für Gießkannen-Entlastung dreimal höher

 

Um alle privaten Haushalte im Kontext der hohen Energiepreise im Herbst 2022 unabhängig von ihrem Einkommen zu entlasten, sind bei einer Übernahme von 30 Prozent der zusätzlichen Kosten rund 14 Milliarden Euro pro Jahr nötig. Dies sind knapp dreimal höhere Mittel als für die gezielte Entlastung einkommensschwacher Haushalte erforderlich wären – bei einer Übernahme von 80 Prozent der zusätzlichen Kosten.

 

Hintergrund

 

Die gestiegenen Energiepreise als Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine haben Verbraucher:innen stark belastet. Vor allem für einkommensschwache Haushalte hat sich die Situation erheblich verschlechtert. Die Bundesregierung reagierte darauf mit verschiedenen, meist nicht zielgerichteten und zeitlich begrenzten Entlastungsmaßnahmen. 

 

Künftig ist eine gezielte Unterstützung einkommensschwacher Haushalte für Investitionen in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien unerlässlich, um die Energiearmut zu bekämpfen und gleichzeitig zu einer deutlichen Verringerung des Energieverbrauchs, der Treibhausgasemissionen und der Importabhängigkeit in Deutschland beizutragen.

 

Quelle „vbz - Statement von Ramona Pop, Vorständin des vzbv, zur Verlängerung der Preisbremsen“ 

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Konsumklima: Abwärtstrend vorerst gestoppt

12/2023 - Die Verbraucherstimmung in Deutschland zeigt im November ein insgesamt stabiles Bild ohne große Veränderungen. Die Anschaffungsneigung gewinnt leicht hinzu, während die Einkommenserwartung geringe Einbußen hinnehmen muss. Die Konjunkturerwartungen bleiben gegenüber dem Vormonat nahezu unverändert. Die Prognose für das Konsumklima liegt für Dezember bei einem Wert von -27,8 Punkten und damit 0,5 Punkte mehr als im November (revidiert -28,3 Punkte). Dies sind Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM für November 2023. Seit Oktober 2023 wird es gemeinsam von GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM), Gründer der GfK, herausgegeben.

 

Der leichte Anstieg des Konsumklimas ist auch darauf zurückzuführen, dass die Sparneigung in diesem Monat von 8,5 auf 5,3 Punkte zurückgegangen ist. „Nach drei Rückgängen in Folge stabilisiert sich das Konsumklima zum Jahresende. Sein Niveau bleibt sehr niedrig und es sind keinerlei Signale für eine nachhaltige Erholung in den kommenden Monaten erkennbar“, erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Die Stimmung ist nach wie vor von Verunsicherung und Sorgen geprägt“.

 

Diese Verunsicherung zeigt sich besonders in der Sparneigung. Dies belegt eine kürzlich vom NIM vorgenommene tiefergehende Analyse: Die Verbraucher wurden konkret nach ihren Beweggründen gefragt, aus welchen Gründe sie es derzeit für ratsam halten, zu sparen. In der offenen Abfrage antwortete ein knappes Drittel, dass sie durch die gegenwärtige (geo-) politische und wirtschaftliche Situation stark verunsichert sind, sich entsprechend sorgen und es daher für sinnvoll halten, das Geld zusammenzuhalten. Neben den derzeitigen Konflikten, wie dem Ukrainekrieg oder dem Nahostkonflikt, spielt vor allem die hohe Inflation in Deutschland für die Neigung zum Sparen eine wichtige Rolle. Diese Sorge wurde von mehr als einem Drittel der Befragten genannt.

 

„Damit bestätigt sich empirisch, dass die Sparneigung weniger als Indikator für bewusste Geldanlage dient, sondern in erster Linie als Hinweis auf das Ausmaß der Verunsicherung der Verbraucher interpretiert werden kann“, so Rolf Bürkl weiter. „Das heißt aber im Umkehrschluss auch, dass es für eine nachhaltige Erholung des Konsumklimas notwendig ist, dass zum einen die Inflation wieder auf ein vernünftiges Maß zurückgeführt wird und es zudem bei den internationalen Krisenherden zu Lösungen kommen muss“.

 

Einkommenserwartungen bleiben durch Inflation unter Druck

 

Weniger stark steigende Preise würden auch die Kaufkraft der Verbraucher positiv beeinflussen. Denn die hohe Inflation ist auch ein wichtiger Grund dafür, dass Einkommensaussichten eher pessimistisch beurteilt werden. Deshalb zeigt auch der Einkommensindikator ein ausgesprochen niedriges Niveau, das im November noch einmal um 1,4 auf -16,7 Punkte gesunken ist. Ein geringerer Wert wurde zuletzt mit -24,3 Punkten im März dieses Jahres gemessen. Es ist davon auszugehen, dass nach wie vor insbesondere die steigenden Preise für Lebensmittel an der Kaufkraft der Einkommen der privaten Haushalte knabbern.

 

Anschaffungsneigung verharrt im Keller

 

Vor dem Hintergrund leicht abwärts gerichteter Einkommensaussichten überrascht es nicht, dass die Anschaffungsneigung weiter im Keller verharrt. Der Indikator gewinnt zwar magere 1,3 Punkte hinzu, weist aber mit aktuell -15 Punkten ein sehr niedriges Niveau auf. Auch die Tatsache, dass gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres nur ein bescheidenes Plus von 3,6 Punkten zu verzeichnen ist, zeigt, dass die Konsumneigung auf der Stelle tritt und bislang keine Signale für eine Trendwende zu erkennen sind. Die Verunsicherung durch anhaltende Krisen sowie eine hohe Inflation sorgen für die ausgeprägte Konsumzurückhaltung.

 

Konjunkturerwartungen nahezu unverändert

 

Nahezu unverändert präsentieren sich die Konjunkturerwartungen der deutschen Verbraucher im November. Nach einem minimalen Plus von 0,1 Punkten weist der Indikator nun -2,3 Punkte auf. Im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum beträgt das Plus zwar 15,6 Punkte. Damals waren die Konjunkturaussichten jedoch durch starke Rezessionsängste aufgrund einer drohenden Energieverknappung überaus stark beeinträchtigt.

Mit dem derzeitigen Niveau des Indikators signalisieren die deutschen Verbraucher, dass sie in absehbarer Zeit nicht mit einem spürbaren Aufschwung der Wirtschaft rechnen. Dies entspricht auch der Meinung nahezu aller Experten aus Wissenschaft und Politik: So soll nach dem kürzlich veröffentlichten Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung („5 Weise“) das reale Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr um 0,4 Prozent sinken. Für das kommende Jahr wird ein bescheidener Zuwachs von 0,7 Prozent vorhergesagt.

 

Pressemitteilung der GfK: Konsumklima: Abwärtstrend vorerst gestoppt

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Erholung des Konsumklimas lässt weiter auf sich warten

11/2023 -Die Verbraucherstimmung in Deutschland zeigt im Oktober ein gemischtes Bild und damit keinen klaren Trend. Die Konjunkturerwartung legt leicht zu und die Einkommenserwartung muss Einbußen hinnehmen, während sich die Anschaffungsneigung nahezu unverändert zeigt. Der prognostizierte Wert des Konsumklimas im November sinkt somit auf -28,1 Punkte und beträgt 1,4 Punkte weniger als im Vormonat (revidiert -26,7 Punkte). Dies sind Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM für Oktober 2023. Seit Oktober 2023 wird es gemeinsam von GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM), Gründer der GfK, herausgegeben.

 

Der erneute Anstieg der Sparneigung in diesem Monat von 8,0 auf 8,5 Punkte verstärkt den Abwärtstrend des Konsumklimas. „Mit dem dritten Rückgang in Folge müssen die Hoffnungen auf eine Erholung der Konsumstimmung noch in diesem Jahr endgültig begraben werden“, erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Vor allem die hohen Preise für Nahrungsmittel schwächen die Kaufkraft der privaten Haushalte in Deutschland und sorgen dafür, dass der private Konsum in diesem Jahr keine Stütze der Konjunktur sein wird.“ 

 

Für eine Trendwende beim Konsum ist es unverzichtbar, dass sich der derzeit abzeichnende Rückgang des Preisauftriebs fortsetzt. So ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die Inflationsrate von 6,1 Prozent im August auf 4,5 Prozent im September gesunken. Dennoch ist der Wert noch ein gutes Stück von der Zielgröße der Europäischen Zentralbank von etwa 2 Prozent entfernt.

 

Einkommenserwartung wieder im Abwärtstrend

 

Nach der kurzen Stabilisierung im Vormonat setzt sich der Abwärtstrend der Einkommenserwartung fort. Der Indikator verliert 4 Punkte und sinkt auf -15,3 Zähler.

 

Nach wie vor befinden sich die Einkommensaussichten im Würgegriff der Inflation. Steigende Preise für Nahrungsmittel und Energie knabbern an der Kaufkraft der Haushalte und verhindern eine nachhaltige Erholung des Indikators.

 

Anschaffungsneigung stagniert auf sehr niedrigem Niveau

 

Die Anschaffungsneigung setzt ihre stagnierende Entwicklung, die bereits seit über einem Jahr anhält, auch im Oktober fort. Der Indikator zeigt sich gegenüber dem Vormonat nahezu unverändert und weist -16,3 Punkte auf. Damit bleibt auch sein Niveau überaus niedrig. Ein geringerer Wert für die Konsumneigung wurde zuletzt während der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahre 2008 gemessen. Seit etwa einem Jahr verharrt die Konsumneigung auf diesem niedrigen Niveau und lässt nach wie vor keinerlei Anzeichen einer Besserung erkennen. Neben der hohen Inflation dürfte auch die Tatsache eine Rolle spielen, dass zuletzt die Arbeitslosigkeit wieder etwas zugenommen hat. Bei etlichen Beschäftigten wird die Sorge um die Sicherheit des Arbeitsplatzes damit zunehmen. Verstärkt wird die Besorgnis darüber hinaus durch steigende Unternehmensinsolvenzen, die ebenfalls für Verunsicherung sorgen. All dies drückt auf die Kauflaune der Bundesbürger.

 

Konjunkturerwartungen stabilisieren sich

 

Im Gegensatz zu den Einkommensaussichten bleiben die Konjunkturerwartungen von einem Rückschlag verschont. Der Indikator kann sich mit einem kleinen Plus von einem Punkt stabilisieren. Er liegt nun knapp 20 Zähler über dem entsprechenden Wert des Vorjahres.

 

Trotz der leichten Verbesserung signalisiert der Konjunkturindikator noch keine nachhaltige Erholung der deutschen Wirtschaft. Dies zeigt sich auch an den Wachstumsprognosen in diesem Jahr. Demnach wird Deutschland 2023 nach Angaben der EU-Kommission mit einem Minus von 0,4 Prozent die schlechteste konjunkturelle Entwicklung unter den Staaten der Europäischen Union verzeichnen.

 

 

Pressemitteilung der GfK: Erholung des Konsumklimas lässt weiter auf sich warten

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Energiepreisbremsen bis April 2024 verlängern

11/2023 -  Die Bundesregierung hat beschlossen, die Preisbremsen auf Strom, Gas und Fernwärme bis Ende April 2024 zu verlängern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) befürwortet diesen Schritt. vzbv-Vorständin Ramona Pop kommentiert wie folgt:

 

Privathaushalte müssen auch im kommenden Winter vor hohen Preisen bei Strom, Gas und Fernwärme geschützt werden. Wer Anfang des Jahres in einem teuren Energievertrag gelandet ist, zahlt wegen der Mindestvertragslaufzeit auch über 2023 hinaus hohe Arbeitspreise. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Energiepreise in diesem Winter noch einmal stark erhöhen. Die Energiepreisbremsen für Gas, Strom und Wärme bis April 2024 zu verlängern ist deshalb richtig.

 

Um die Verbraucher:innen weiter zu entlasten, muss die Bundesregierung zudem die niedrigere Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme wie geplant bis Ende März fortführen. Darüber hinaus sollte die Stromsteuer um zwei Cent pro Kilowattstunde auf das europäische Minimum abgesenkt werden.

 

 

Quelle „vbz - Statement von Ramona Pop, Vorständin des vzbv, zur Verlängerung der Preisbremsen“ 

 



Cloud Dienste - So richtig himmlisch ist keiner

11/2023 - Früher musste man regelmäßig Backups der eigenen Daten auf eine USB-Festplatte ziehen – heute bucht man dafür Speicherplatz im Internet. Cloud-Speicherdienste wie die von Google, Microsoft oder Apple übertragen automatisch alles, was sich auf Handy, Laptop oder Tablet ändert, als Kopie in den Online-Speicher. Die Stiftung Warentest hat neun Dienste getestet. Sicher, schnell und vielseitig zugleich ist keiner, aber es gibt gute Lösungen.

 

Vier von neun Cloud-Diensten sind gut, drei befriedigend, einer fällt mit dem Urteil mangelhaft durch. Ab etwa 7 Euro bieten die Dienste im Test mindestens 1 Terabyte Speicherplatz, das reicht bei den meisten für ein Backup aller wichtigen Daten. Geprüft wurden Geschwindigkeit, Handhabung und der Schutz persönlicher Daten.

 

Schon beim ersten Prüfpunkt Geschwindigkeit lagen die Anbieter weit auseinander – und es gab einen Totalausfall. Für den Upload eines Testordners mit 2,5 Gigabyte brauchten die Dienste zwischen etwas mehr als einer Minute und über 1,5 Stunden. Wer 500 Gigabyte oder mehr mit einem Rutsch synchronisieren möchte, braucht je nach Anbieter zwischen einigen Stunden und vielen Tagen.

 

Auch beim Thema Datenschutz gibt es große Unterschiede. Wer auf europäischen Datenschutz Wert legt, ist mit den Diensten von Telekom und Strato gut beraten. Ihre Server stehen ausschließlich in Deutschland. Branchenpionier Dropbox und auch Apple und pCloud haben dagegen deutliche Mängel in der Datenschutzerklärung und sehr deutliche in den AGB.

 

Der Test von Cloud-Diensten findet sich in der November-Ausgabe der Zeitschrift test und unter www.test.de/cloud.

 

Quelle „Stiftung Warentest.“  Zum Artikel auf test.de


Konsumklima: Keine Erholung in Sicht für 2023

10/2023 -Nach einer insgesamt negativen Entwicklung im Vormonat, geht die Verbraucherstimmung in Deutschland im September erneut leicht zurück. Die Konjunkturerwartung legt zwar etwas zu und auch die Einkommenserwartung sowie die Anschaffungsneigung verzeichnen minimale Zuwächse. Ein deutlicher Anstieg der Sparneigung lässt das Konsumklima allerdings erneut sinken. GfK prognostiziert für das Konsumklima im Oktober -26,5 Punkte und damit 0,9 Punkte weniger als im Vormonat (revidiert -25,6 Punkte). Dies sind Ergebnisse der GfK Konsumklimastudie für September 2023.

 

Die Sparneigung klettert nach einem Plus von 7,5 Punkten auf einen Wert von 8,0 Zählern und damit auf den höchsten Stand seit April 2011 mit damals 8,8 Punkten. Dieser deutliche Anstieg lässt das Konsumklima zum zweiten Mal in Folge leicht sinken. „Damit dürften die Chancen auf eine Erholung der Konsumstimmung noch in diesem Jahr auf Null gesunken sein“, erklärt Rolf Bürkl, GfK-Konsumexperte. „Gründe dafür sind eine anhaltend hohe Inflationsrate aufgrund stark steigender Lebensmittel- und Energiepreise. Somit wird der private Konsum in diesem Jahr keinen positiven Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung leisten.“ 

 

Für eine signifikante Verbesserung der Binnennachfrage ist es absolut notwendig, dass die Inflationsrate wieder auf ein erträgliches Maß zurückgeführt wird. Die Europäische Zentralbank strebt dabei für die Euro-Länder eine Rate von etwa 2 Prozent an. Wann diese Größe erreicht sein wird, ist bislang nicht abzusehen.

 

Einkommensaussicht stabilisiert sich

 

Nach den spürbaren Verlusten im Vormonat stabilisiert sich die Einkommenserwartung im September. Der Indikator zeigt sich nach einem minimalen Plus von 0,2 Punkten mit -11,3 Punkten nahezu unverändert.

 

Die hohe Inflationsrate von derzeit 6,1 Prozent drückt auf die Kaufkraft der privaten Haushalte und verhindert damit auch eine nachhaltige Erholung der Einkommensstimmung. Vor allem die stark gestiegenen Lebensmittelpreise belasten die Haushalte spürbar. Hinzu kommt, dass auch die Energiepreise, etwa für Benzin und Heizöl, zuletzt wieder leicht zugelegt haben.

 

Anschaffungsneigung verharrt auf sehr niedrigem Niveau

 

Die Anschaffungsneigung tritt weiter auf der Stelle. Der Indikator gewinnt nur 0,6 Punkte hinzu und weist mit -16,4 Punkten nach wie vor einen sehr niedrigen Wert auf. Seit mehr als einem Jahr verharrt die Konsumneigung nun in diesem Bereich. Ein im Vergleich noch niedrigeres Niveau wurde zuletzt während der schweren Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahre 2008 gemessen.

 

Der Indikator stagniert und zeigt keinen klaren Trend. Steigende Ausgaben für Lebensmittel und Energie belasten die Budgets der privaten Haushalte und lassen weniger finanzielle Mittel für andere, vor allem größere, Anschaffungen. Folglich wird die Konsumfreude erst dann wieder zurückkommen, wenn die Inflationsrate auf ein akzeptables Niveau zurückgeführt wird und die Haushalte spürbare reale Einkommenszuwächse verzeichnen können.

 

Konjunkturaussicht vorerst ohne weiteren Rückgang

 

Der deutschen Wirtschaft steht in diesem Jahr eine leichte Rezession bevor. Nach den aktuellen Prognosen sowohl des ifo Institutes für Wirtschaftsforschung (ifo) als auch dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) wird das Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr um 0,4 Prozent schrumpfen. Zudem hat die Dynamik auf dem Arbeitsmarkt nachgelassen. So erwarten das DIW für dieses Jahr einen Anstieg der Arbeitslosigkeit um etwa 150.000 Personen. Schließlich verstärken die steigenden Unternehmensinsolvenzen die Sorgen vieler Beschäftigter vor Jobverlust.

 Der deutschen Wirtschaft steht in diesem Jahr eine leichte Rezession bevor. Nach den aktuellen Prognosen sowohl des ifo Institutes für Wirtschaftsforschung (ifo) als auch dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) wird das Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr um 0,4 Prozent schrumpfen. Zudem hat die Dynamik auf dem Arbeitsmarkt nachgelassen. So erwarten das DIW für dieses Jahr einen Anstieg der Arbeitslosigkeit um etwa 150.000 Personen. Schließlich verstärken die steigenden Unternehmensinsolvenzen die Sorgen vieler Beschäftigter vor Jobverlust.

 

 

Pressemitteilung der GfK: Konsumklima: Keine Erholung in Sicht für 2023

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Deutschlandticket: vzbv fordert Bekenntnis zu langfristiger Finanzierung

10/2023 -  Auf einer Sondersitzung der Verkehrsministerkonferenz beraten Bund und Länder über die künftige Finanzierung des Deutschlandtickets. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) kommentiert:

 

Das Deutschlandticket ist ein Meilenstein für den öffentlichen Nahverkehr. Mit dem neuen Ticket ist die Nutzung von Bus und Bahn so einfach wie nie und die meisten Verbraucher:innen sind deutlich günstiger unterwegs. Doch Diskussionen um die Finanzierung sorgen für Verunsicherungen. Eine Preissteigerung vom gerade eingeführten Deutschlandticket für 49 Euro ist inakzeptabel. 

 

Um langfristig Erfolg zu haben und mehr Menschen in den Nahverkehr zu holen, ist eine gesicherte dauerhafte Finanzierung notwendig. Alle Beteiligten müssen sich jetzt langfristig zum Deutschlandticket bekennen. Bund und Länder müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und eine ausreichende, sichere und langfristige Finanzierung garantieren, damit das Deutschlandticket keine Eintagsfliege wird. 

 

Die Verkehrs- und Klimawende ist ohne einen starken öffentlichen Nahverkehr nicht umsetzbar. Dabei müssen alle Verbraucher:innen mitgenommen werden. Die Einführung eines bundesweit gültigen Sozialtickets ist notwendig. Familien müssen die Möglichkeit haben, Familienmitglieder preisgünstig dazu zu buchen. Zudem muss das Deutschlandticket flexibler werden – ohne Abo- und Digitalisierungszwang.

 

Quelle „vbz - Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zur Sonder-Verkehrsministerkonferenz“ 

 

Mit einem positiven Money Mindset zur finanziellen Freiheit

10/2023 - Finanzieller Erfolg beginnt im Kopf! Niemand wird automatisch wohlhabend, nur weil er ein paar simple Regeln beherzigt, möglichst fest an sich glaubt oder sich jeden Cent vom Mund abspart. Was sich aber lohnt: Das eigene, oft ambivalente Verhältnis zu Geld zu reflektieren, negative Prägungen aufzuspüren, die eigene Finanzsituation anzuschauen und einen Plan zum Vermögensaufbau zu entwickeln. Wie das geht, zeigt der Ratgeber Geld – Mit einem positiven Money Mindset zur finanziellen Freiheit der Stiftung Warentest.

 

Das Buch unterstützt Sie dabei, einen ganz eigenen, unbelasteten Blick auf Geld zu entwickeln, um es planvoll vermehren und sich so mehr finanzielle Freiheit verschaffen zu können. Es hilft, negative Prägungen durch Elternhaus und Umfeld zu erkennen und diese zu ändern. Checklisten und Übungen unterstützen dabei, einen Überblick über die eigenen Finanzen zu gewinnen – und zu behalten. Ist das geschafft, gelingt dank der leicht verständlichen und schnell umsetzbaren Finanztest-Strategie ein planvoller, langfristiger Vermögensaufbau.

 

Allen, die ihre Einstellung gegenüber Geld hinterfragen und ändern und ihre finanzielle Situation selbst in die Hand nehmen wollen, hilft der Ratgeber. Er nutzt Erkenntnisse aus Psychologie, Neurowissenschaften und Verhaltensökonomik, um zu erklären, wie wir beim Umgang mit Geld ticken, warum uns ein negatives Money Mindset bares Geld kosten kann – und wie wir es in positivere Bahnen lenken können. Kombiniert mit dem Fachwissen der Stiftung Warentest rund um die Geldanlage macht das den Ratgeber zu einer leichten Lektüre mit viel Substanz.

 

Am Ende steht die Erkenntnis, dass Geld den Charakter gerade nicht zwangsläufig verdirbt, weil wir selbst bestimmen können, welche Rolle es für uns spielt und wofür wir es verwenden. Insofern macht uns Geld nicht abhängig, sondern kann uns im Gegenteil Freiheit schenken und uns zu finanziellem Wohlbefinden verhelfen.

 

Der Autor Christian Eigner ist freier Journalist mit Schwerpunkt Verbraucherthemen. Für die Stiftung Warentest hat er unter anderem auch die Ratgeber „Private Altersvorsorge“ und „Das Spar-Set“ verfasst.

 

Der Ratgeber Geld – Mit einem positiven Money Mindset zur finanziellen Freiheit hat 176 Seiten, ist ab dem 22. September 2023 für 22,90 Euro im Handel erhältlich oder kann online bestellt werden unter www.test.de/mehr-geld.

 

Quelle „Stiftung Warentest.“  Zum Artikel auf test.de


Markt für technische Konsumgüter geht um 7 Prozent zurück

09/2023 -Der Markt für technische Konsumgüter ist nach der Hochphase während der Corona-Pandemie rückläufig: Viele Konsumentenbedürfnisse nach technischen Produkten sind gesättigt und die Inflation setzt den Geldbeuteln der Verbraucher zu. So verzeichnete der Endkonsumentenmarkt für technische Konsumgüter von Januar bis Juni 2023 ein Minus von 7 Prozent. Die Experten von GfK prognostizieren verschiedene Szenarien für die weitere Entwicklung.

 

Zurückhaltendes Konsumverhalten beendet vorerst den Aufschwung im Markt für technische Konsumgüter: Die Wachstumsrate des Endkonsumentenmarktes lag für Januar bis Juni 2023 bei -7 Prozent, der Gesamtumsatz bei rund 25 Milliarden Euro. Die Trendwende zeichnete sich bereits im Mai 2022 ab, als das Wachstum für B2C-Produkte stagnierte. Gründe für den Rückgang waren unter anderem ein gesättigter Markt, steigende Energie- und Lebenshaltungskosten, sowie eine sehr niedrige Anschaffungsneigung der Konsumenten, gemessen im GfK Konsumklima. Verbraucher kauften neue Geräte häufig nur als Ersatz für kaputte Altgeräte, reine Produktupgrades fanden anders als in den Coronajahren seltener statt. Insgesamt lag der Umsatz mit technischen Konsumgütern in den ersten sechs Monaten 5 Prozent über dem Vor-Corona-Niveau.

 

Rückläufiger B2C-Markt betrifft (fast) alle Kategorien

 

Ein genauerer Blick auf den Verbrauchermarkt zeigt: Die meisten Kategorien waren rückläufig. Besonders stark betroffen waren IT-Produkte (12 Prozent Rückgang) und Haushaltsgroßgeräte (9 Prozent Rückgang). Auch die Sparte Telekommunikation, die vergangenes Jahr noch gut abschnitt, verzeichnete ein Minus von 6 Prozent. Nur der Bereich Foto entwickelte sich mit einem Zuwachs von 6 Prozent positiv.

 

Obwohl der B2C-Markt insgesamt rückläufig war, gibt es auch Wachstumschancen: Dazu gehören zum Beispiel hochwertige Produkte mit innovativen Features. Deutlich zeigte sich diese Entwicklung bei TV-Geräten. Hier ist der bezahlte Durchschnittspreis für 41- bis 43-Zoll-Geräte seit Anfang 2022 um etwa 68 Euro gestiegen. Die Preise für LCD-Geräte blieben in diesem Zeitraum allerdings stabil – der Anstieg war ausschließlich durch den Markteintritt der teureren OLED-Geräte bedingt. Die Durchschnittspreise stiegen nur, weil Konsumenten auf innovative Produkte setzten, für die höhere Preispunkte gelten.

 

Neben Innovation ist Nachhaltigkeit ein wichtiges Kriterium. Energieeffizienz war in einigen Segmenten sogar kaufentscheidend: Das gilt laut gfknewron Consumer beispielsweise für 64 Prozent der Kühlschrankkäufer (Zeitraum Q2 2022 – Q1 2023). Dabei spielt auch das EU-Energieeffizienzlabel eine wichtige Rolle. In allen Kategorien, die das 2021 neu eingeführte Label nutzen, ist ein Trend zu energiesparenden Produkten erkennbar. Im ersten Halbjahr 2023 hatte zum Beispiel über die Hälfte aller verkauften Waschmaschinen in Deutschland die Energieeffizienzklasse A. Gleichzeitig sind auch Lebensdauer, Reparierbarkeit und Garantie wichtige Faktoren, die die Konsumenten ansprechen. Diese zu erschwinglichen Preisen anzubieten, kann eine entscheidende Erfolgsstrategie für die Zukunft werden.

 

Produkte, die das Leben der Konsumenten einfacher machen, sind bei Verbrauchern ebenfalls weiterhin gefragt. Darunter fallen zum Beispiel Saugroboter mit Wischfunktion oder Docking-Stations mit automatischer Entleerungsfunktion. Die Nasswischfunktion ist laut gfknewron Consumer mittlerweile für 47 Prozent der Käufer eines Saugroboters die wichtigste Produkteigenschaft. Ähnliche Entwicklungen zeigten sich kategorieübergreifend: Praktische Bluetooth-Kopfhörer wuchsen um 7 Prozent, während kabelgebundene Modelle um 11 Prozent verloren. Auch Core Wearables wie Smartwatches legten um 2 Prozent zu – Modelle mit gefragten Convenience-Features wie Blutsauerstoffsensoren (6 Prozent Zuwachs) oder ECG (10 Prozent Zuwachs) lagen jedoch deutlich über dem Kategoriedurchschnitt.

 

Verschiedene Entwicklungsszenarien für die kommenden Monate 

 

Auf Basis von Faktoren wie Durchschnittspreis, Inflationsrate, Google-Suchanfragen, dem GfK-Konsumklima und Expertenwissen prognostiziert das GfK Scenario Forecasting verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten für die strategische Vorausplanung über mehrere Quartale und Jahre. Betrachtet man den Markt für technische Konsumgüter unter neutralen Voraussetzungen, wird 2023 mit einem Marktrückgang von 3,4 Prozent schließen, für 2024 wird eine Stabilisierung bei einem Minus von 0,2 Prozent erwartet. Bei positiven Voraussetzungen, wie einem schnellen Abflachen der Inflation und einer verbesserten Konsumentenstimmung, prognostiziert das Tool ein Minus von 2,7 Prozent für 2023 und ein Plus von 1,6 Prozent für 2024.  

 

Auch der Anteil der Personen, die nach dem Kauf eines E-Bikes beschließen, es gegen ein anderes Modell oder eine andere Marke auszutauschen, ist in Deutschland mit 34 Prozent am höchsten. In anderen europäischen Ländern wie Frankreich (31 Prozent), Italien (27 Prozent), Belgien (22 Prozent) und den Niederlanden (19 Prozent) ist dieser Anteil deutlich geringer. 

 

„Entscheidend für die Entwicklung des Marktes ist die Konsumstimmung der Verbraucher, die maßgeblich davon beeinflusst wird, wie viel Haushaltsbudget trotz Inflation und hohen Energiekosten übrigbleibt“, so Alexander Dehmel, GfK-Experte für technische Konsumgüter in Deutschland und Österreich. „Um weiterhin Wachstum zu schaffen, sollten Entscheider bei Herstellern und Händlern verstärkt auf Innovationen setzen, die zu mehr Nachhaltigkeit und Komfort für die Käufer führen. Für Produkte in diesen Bereichen investieren Verbraucher nach wie vor gerne.“ 

 

 

Pressemitteilung der GfK: Deutliches Umsatzplus im EU-Einzelhandel aufgrund steigender Preise

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Gesundheitssystem braucht mehr Transparenz

09/2023 -  Statement von Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im vzbv, zum Krankenhaustransparenzgesetz Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will mit einem neuen Gesetz die Qualitätstransparenz der stationären Gesundheitsversorgung steigern. Der aktuelle Entwurf sieht vor, ausgewählte Daten in einem Transparenzverzeichnis im Internet zu veröffentlichen. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands ist das Ziel begrüßenswert, die vorgesehenen Maßnahmen aber unzureichend.

 

Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentiert:, 

 

Transparenz ist bislang keine Stärke des Gesundheitssystems in Deutschland. Patient:innen haben es schwer, das für sie am besten geeignete Krankenhaus zu finden. Es gibt einen Flickenteppich unterschiedlichster Krankenhaussuchportale, Patient:innen aber können nicht erkennen, wie erfolgreich die Behandlungen des jeweiligen Krankenhauses bei ihrem konkreten gesundheitlichen Problem sind. Mit einem gut gemachten Transparenzverzeichnis könnte sich das ändern. 

 

Damit das Transparenzverzeichnis einen Mehrwert für Patient:innen hat, muss auch die tatsächliche Ergebnisqualität der Behandlung bei den Patient:innen erfragt und in einem solchen Verzeichnis abgebildet werden. 

 

Da Arzt-Patienten-Gespräche die Entscheidung für ein Krankenhaus maßgeblich mitbestimmen, müssen Informationen zu Leistungen und Qualität der Häuser bereits in den Arztpraxen verfügbar sein und in die Gespräche einfließen können. Ein Online-Transparenzverzeichnis allein wird nur einen kleinen Teil der Patient:innen erreichen.

 

Quelle „vbz - Verbraucherzentrale Bundesverband“ 

 

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Stellungnahme zum Krankenhaustransparenzgesetz | August 2023 



Smarte Heizkörperthermostate - Nur zwei lassen sich einfach bedienen

09/2023 - Habe ich die Heizung runtergedreht? Diese Frage erübrigt sich mit smarten Heizkörperthermostaten. Die Stiftung Warentest hat elf Geräte und die dazugehörigen Apps getestet. Die meisten punkten bei der Temperaturregelung, aber nur zwei lassen sich auch einfach bedienen.

 

Smarte Thermostate ermöglichen die Fernsteuerung von Heizkörpern per App. Auf dem Smartphone werden Heizpläne erstellt, die eine präzise Einstellung ermöglichen. Ist das einmal erledigt, passiert alles automatisch.

 

Untersucht wurden elf Geräte samt den dazugehörigen Apps auf Wärmeregulierung, Nutzung und Datenschutz. Sechs Geräte schneiden gut ab, vier befriedigend, eins ausreichend.

 

Die Raumtemperaturregelung funktioniert bei den meisten Geräten gut oder sehr gut. Einzig Hama leistet sich kleine Schwankungen beim Konstanthalten der Temperatur. Zudem lässt sich der Frostschutz in der App versehentlich deaktivieren. Bei Shelly kann dieser nur umständlich programmiert werden. Der Frostschutz ist wichtig, denn diese Einstellung verhindert das Einfrieren von Wasser in den Leitungen.

 

Nur zwei Apps sind intuitiv bedienbar. Die Erstellung von Heizplänen und das Nachjustieren der Temperatur gestalten sich hier einfach. Als praktisch erweist sich die Funktion, mehrere Heizpläne erstellen und flexibel zwischen diesen wählen zu können. Fünf Geräte ermöglichen dies, sodass sich Anpassungen, etwa bei Schichtarbeit, erübrigen.

 

Die Hersteller werben nicht nur mit Komfort, sondern auch mit der Möglichkeit, Heizkosten zu sparen. Das Sparpotential hängt allerdings vom bisherigen Nutzungsverhalten und der Bauweise des Hauses ab. Für eine eher schlecht gedämmte 70-qm-Wohnung ergibt sich eine mögliche Ersparnis von etwa 100 Euro im Jahr. Bei Anschaffungskosten zwischen rund 260 und 740 Euro für einen Modellhaushalt rentiert sich die Anschaffung daher nur langfristig.

 

Der Test smarte Heizkörperthermostate findet sich in der September-Ausgabe der Zeitschrift test und unter www.test.de/heizthermostate.

 

Quelle „Stiftung Warentest.“  Zum Artikel auf test.de


Jeder dritte deutsche E-Bike-Käufer wählt anderes Modell als geplant

08/2023 -Der Besuch im Geschäft ist für E-Bike-Interessenten aber nicht nur wichtig, um den Eindruck aus ihrer Online-Recherche vor Ort zu verifizieren. Es gibt auch Menschen, die vor allem wegen der fachlichen Beratung ins Geschäft kommen und noch keine genaue Vorstellung von ihrem zukünftigen Fahrrad haben: „Ein Viertel der deutschen E-Bike-Käufer ist beim Betreten des Ladengeschäfts noch unentschlossen und offen für Beratungen“, erklärt Fidae Selmani, E-Bike-Experte bei GfK. „Für dieses Käufersegment ist der Besuch im Fahrradladen ein wichtiger Teil ihrer Customer Journey.“


Verbraucher in Nachbarländern bleiben ihrer Wahl treuer 

 

Während in Deutschland der Anteil der E-Fahrrad-Käufer, die das gleiche Modell kaufen wie geplant, bei 40 Prozent liegt, ist der Anteil in anderen europäischen Ländern deutlich höher: In Frankreich bleiben 50 Prozent der Konsumenten ihrer Wahl treu, in den Niederlanden 48 Prozent und in Belgien 47 Prozent. Ähnlich wie in Deutschland sind auch in diesen Ländern bessere E-Bikes im Laden oder die Empfehlung eines anderen Modells durch einen Mitarbeiter die Hauptgründe, sich doch noch umzuentscheiden. 

 

In Italien hingegen liegt der Anteil der loyalen Käufer mit 41 Prozent zwar auf einem ähnlich niedrigen Niveau wie in Deutschland, allerdings haben die Italiener andere Hauptmotive für ihre Wechselbereitschaft. So spielen schlechte Bewertungen durch andere Nutzer oder ein enttäuschendes optisches Erscheinungsbild des ursprünglichen Modells eine große Rolle für den Wechsel. 

 

Auch der Anteil der Personen, die nach dem Kauf eines E-Bikes beschließen, es gegen ein anderes Modell oder eine andere Marke auszutauschen, ist in Deutschland mit 34 Prozent am höchsten. In anderen europäischen Ländern wie Frankreich (31 Prozent), Italien (27 Prozent), Belgien (22 Prozent) und den Niederlanden (19 Prozent) ist dieser Anteil deutlich geringer. 

 

Neuer GfK-E-Bike-Monitor im Herbst 

 

Der GfK E-Bike-Monitor zeigt: Der stationäre Fahrradhandel bleibt europaweit ein wichtiger Kanal für Hersteller und Händler. Vergleicht man jedoch die Customer Journeys nach Ländern, zeigen sich deutliche Altersunterschiede der deutschen E-Bike-Käufer im Vergleich zu den Nachbarländern. Detaillierte Informationen zu den Altersunterschieden sowie zur Customer Journey bei der Anschaffung eines E-Fahrrads werden jährlich im Rahmen des GfK E-Bike-Monitors erhoben. Der nächste GfK E-Bike-Monitor 2023 wird im Herbst veröffentlicht. 

 

 

Pressemitteilung der GfK: Deutliches Umsatzplus im EU-Einzelhandel aufgrund steigender Preise

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Verbraucherinformationen vor dem Autokauf verbessern

08/2023 -  Leicht verständliche und zuverlässige Informationen vor dem Kauf eines Auto sind wichtig, um Verbraucher:innen die Wahl sparsamer Fahrzeuge zu erleichtern. Mit seinem Vorschlag für eine neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) plant das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) bestehende Defizite, wie den Gewichtsbezug bei der Einteilung in die CO2-Effizienzklasen, abzuschaffen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt dies, fordert in einer Stellungnahme aber weitergehende Verbesserungen.

 

Aus Sicht des vzbv wird der Gesetzesvorschlag in mehreren Punkten das Pkw-CO2-Label einfacher und verständlicher für Verbraucher:innen machen. Der vzbv begrüßt unter anderem, dass künftig realistischere Verbrauchsmesswerte angegeben werden müssen. Damit wird nach mehrjähriger Verzögerung eine EU-Vorgabe erfüllt. Allerdings sieht der vzbv in verschiedenen Punkten noch Nachbesserungsbedarf. Zudem wird kritisiert, dass die Chance verpasst wurde, das CO2-Label grundlegend weiterzuentwickeln.

 

Der vzbv fordert unter anderem, 

 

  • den Geltungsbereich der Verordnung auf Autos auszuweiten, die nicht gekauft oder geleast werden, 
  • das Pkw-Label grundsätzlich weiterzuentwickeln, zum Beispiel durch die Einführung von Effizienzklassen für E-Autos oder Angaben zur Ladedauer.
  • das Pkw-Label grundsätzlich weiterzuentwickeln, zum Beispiel durch die Einführung von Effizienzklassen für E-Autos oder Angaben zur Ladedauer.

 

Quelle „vbz - Verbraucherzentrale Bundesverband“ 

 

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Das Pkw-CO2-Label reformieren, Information für Verbraucher:innen verbessern | vzbv-Stellungnahme | Juli 2023 


ETF-Sparpläne - Gute Renditechancen bei oft geringen Kosten

08/2023 - Vor allem bei einer Spardauer von über zehn Jahren sind ETF-Sparpläne ein einfacher und aussichtsreicher Weg, um Vermögen aufzubauen. Finanztest hat 25 Anbieter von ETF-Sparplänen unter die Lupe genommen. Viele haben ein breites Angebot sparplanfähiger ETF, bei einigen sind Depot und Ausführung komplett kostenlos.

 

Unter den fünf Filial-, drei Fondsbanken sowie 17 Direktbanken und Onlinebrokern im Test gibt es sieben, die standardmäßig kostenlose ETF-Sparpläne anbieten. Deutlich teurer als Direktbanken oder Onlinebroker sind meist die Filialbanken. Allerdings sollten Anlegerinnen und Anleger nicht nur auf die Preise schauen. Neben der Größe des Sparplanangebots sollte auch die Mindest-Sparrate passen: Gerade für junge Leute mit geringem Einkommen ist es gut, wenn sich ein Sparplan mit kleinen Raten von 25 Euro monatlich und weniger bedienen lässt. Das ist bei den meisten Anbietern im Test möglich, bei einigen Banken allerdings nur zu indiskutabel hohen Kosten.

 

Grundsätzlich eignen sich Sparpläne auf Aktien-ETF für alle, die die Renditechancen der Kapitalmärkte nutzen wollen. Besonderes Börsenwissen ist dafür nicht erforderlich. Finanztest rät Einsteigern zur Wahl breitstreuender ETF, am besten mit globaler Ausrichtung. Diese zeichnen die Entwicklung von weltweiten Börsenindizes nach. Anders als aktiv gemanagte Fonds haben sie sehr geringe laufende Kosten von 0,2 bis 0,3 Prozent im Jahr. Die Laufzeit des Sparplans sollte mindestens zehn Jahre, besser noch länger betragen. Angelegt werden sollte nur das Geld, das man langfristig entbehren kann. Mit einem ETF-Sparplan bleibt man aber auch hier flexibel. Wenn es sein muss, lässt er sich jederzeit wieder beenden oder anpassen.

 

Der Wert eines Sparplans auf Aktien-ETF kann zwar stark schwanken – auf zwischenzeitliche Verluste sollte man also gefasst sein –, allerdings haben Anlegerinnen und Anleger langfristig Chancen auf eine attraktive Rendite. In der Vergangenheit betrug sie bei globalen Aktienanlagen und Anlagezeiträumen ab zehn Jahren meist über 7 Prozent.

Die Experten raten, je nach individuellem Ziel und Risikoneigung den ETF-Sparplan mit einem Zinssparplan als Sicherheitsbaustein zu kombinieren. Hierfür kommt vor allem Tages- und Festgeld in Frage. Weil sie für Anlegerinnen und Anleger äußerst bequem ist, nennt sich diese Finanztest-Anlagestrategie „Pantoffel-Portfolio“.

 

Der Test ETF-Sparpläne findet sich in der August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/etf-sparplan.

 

Quelle „Stiftung Warentest.“  Zum Artikel auf test.de

Deutliches Umsatzplus im EU-Einzelhandel aufgrund steigender Preise

07/2023 -Hohe Inflationsraten lassen Einzelhandelsumsätze in der EU erneut steigen, auch wenn die Kaufzurückhaltung hoch bleibt.  Der Einzelhandel in den 27 EU-Staaten konnte auch 2022 seinen Umsatz deutlich steigern. So flossen im vergangenen Jahr rund 2,83 Billionen Euro in den Einzelhandel, was einem Umsatzplus von 6,5 Prozent entspricht. Die höchsten Zugewinne verzeichneten die osteuropäischen Staaten, allesamt mit Wachstumsraten von über 9 Prozent. Mit 23 Prozent liegt die Slowakei dabei deutlich auf dem ersten Platz. Dies zeigt die neue Studie zum Einzelhandel in Europa, in der GfK wichtige Schlüsselindikatoren untersucht.


Während sich der Einzelhandelsumsatz in Osteuropa 2022 deutlich steigern konnte, zeichnete sich in Skandinavien ein anderes Bild ab: So erzielte Finnland ein Umsatzplus von nur 3 Prozent, in Schweden war der Einzelhandelsumsatz mit minus 1 Prozent sogar leicht rückläufig. Ein detaillierterer Blick auf die Fast Moving Consumer Goods (FMCG) zeigt, dass auch hier die osteuropäischen Länder und allen voran die Slowakei auf den vorderen Rängen liegen. EU-weit betrug die Steigerungsrate von Produkten des täglichen Bedarfs 6,9 Prozent, in der Slowakei wuchs der Umsatz sogar um 38 Prozent und damit um ein Vielfaches des Umsatzes im Nonfood-Bereich. 

 

In der kostenfreien Studie „Einzelhandel Europa“ hat der Bereich Geomarketing von GfK die Schlüsselindikatoren des europäischen Einzelhandels für das Jahr 2022 untersucht. Die Studie bietet umfangreiche Trendanalysen für zahlreiche europäische Länder und ist damit eine wichtige Orientierungshilfe für Einzelhändler, Investoren und Projektentwickler. 

 

Weitere wichtige Ergebnisse im Überblick 

Kaufkraft:  Nach einer fast unveränderten Kaufkraft im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr sowie einem moderaten Kaufkraftwachstum von 3,9 Prozent im Jahr 2021 stieg das verfügbare Nettoeinkommen in der Europäischen Union 2022 wieder deutlich stärker an. EU-weit betrug die Pro-Kopf-Kaufkraft durchschnittlich 18.468 Euro, was einem Anstieg von nominal 6,1 Prozent entspricht. 

 

Anteil Einzelhandelsumsatz am privaten Konsum: Obwohl der Einzelhandelsumsatz 2022 deutlich gewachsen ist, verzeichnet der Anteil des Einzelhandels an privaten Konsumausgaben zum ersten Mal seit Jahren einen Rückgang. Trotz zurückgekehrter Einkaufslust und wieder mehr Touristen wurde der Einzelhandelskonsum vor allem durch die hohe Inflation und die hohen Energiepreise gedämpft. So sank der Anteil des Einzelhandelsumsatzes am privaten Konsum in den 27 EU-Staaten um 4,6 Prozent auf 34,2 Prozent. Den größten Einzelhandelsanteil am Konsum hatte das besonders von der Inflation und den steigenden Preisen betroffene Land Ungarn mit 49 Prozent, gefolgt von Bulgarien und Kroatien mit jeweils 47 Prozent. 

 

Inflation: Nachdem die Inflation in den 27 EU-Ländern 2022 mit 9,2 Prozent ein Rekordniveau erreichte, wird für 2023 eine Inflationsrate von 6,7 Prozent prognostiziert. Dem gegenüber steht jedoch ein erwarteter Lohnanstieg von 5,9 Prozent, womit die inflationär bedingten Kaufkraftverluste nicht vollständig kompensiert werden können. Besonders stark fällt der Preisanstieg in Ungarn mit 16,4 Prozent aus, aber auch in der Tschechischen Republik, Polen und der Slowakei wird mit einem zweistelligen Wachstum der Verbraucherpreise gerechnet. 

 

Entwicklung der Inflation nach Kaufkraftsortimenten: Konsumenten in Regionen mit niedriger Kaufkraft müssen einen größeren Anteil ihres Budgets für FMCG-Ausgaben aufwenden. So mussten die Verbraucher in Rumänien und Ungarn Preiserhöhungen von 22,8 Prozent bzw. 37,8 Prozent für FMCG verkraften, während die Schweizer, nicht zuletzt wegen eines Sonderwegs mit Importsteuern, einen sehr moderaten Preisanstieg von 4,1 Prozent hatten (Januar 2022 bis April 2023). 

 


Situation des Einzelhandels mit Elektrohaushaltsgeräten und Unterhaltungselektronik: Der europäische Markt für technische Konsumgüter verzeichnete 2022 einen Umsatzrückgang von 1 Prozent. Gleichzeitig erreichten Rabattaktionen ein neues Rekordhoch. Im ersten Quartal 2023 gab es im Vergleich zum ersten Quartal 2022 bei Marken im Einstiegs- (minus 9 Prozent) und mittleren Preissegment (minus 3 Prozent) einen Umsatzrückgang, während die Umsätze bei den Marken im Premiumsegment um 5 Prozent anstiegen – vor allem in einigen Ländern Osteuropas trotz Krisensituation.

 

 

Pressemitteilung der GfK: Deutliches Umsatzplus im EU-Einzelhandel aufgrund steigender Preise

Die PDF-Studie ist auf Deutsch kostenlos erhältlich unter www.gfk-geomarketing.de/handel-europa 


Unfaire Verträge in der ambulanten Pflege endlich stoppen

07/2023 -  Verbraucher:innen, die auf professionelle ambulante Pflegedienstleister angewiesen sind, sind nicht ausreichend geschützt. Es gibt derzeit keine fairen gesetzlichen Regelungen für Verträge zwischen Pflege- und Betreuungsdiensten und Pflegebedürftigen. Ein vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlichtes Rechtsgutachten liefert dafür konkrete Vorschläge.

 

„Die meisten Pflegebedürftigen wollen zu Hause gepflegt und versorgt werden. Da Angehörige das in vielen Fällen nicht leisten können, sind Pflegebedürftige häufig auch auf professionelle Hilfe angewiesen“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Verträge mit ambulanten Pflegediensten sind oft komplex und für Pflegende wie Angehörige schwer zu durchschauen. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen solcher Verträge sind häufig nicht besonders verbraucherfreundlich. Aus der Beratung in den Verbraucherzentralen wissen wir: Da werden Pflegeleistungen einfach verändert, Preise kurzfristig erhöht oder im schlimmsten Fall wird kurzfristig der Pflegevertrag gekündigt. Das kann und darf so nicht bleiben. Hier geht es schließlich oftmals um eine lebensnotwendige Versorgung.“

 

vzbv fordert faire Verbraucherverträge 

 

Zudem sollten Pflegedienste künftig verpflichtet werden, an Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen und darauf in ihren Verträgen hinweisen. Pflegebedürftigkeit, Alter und Behinderungen führen oftmals dazu, dass Betroffene nicht in der Lage sind, einen langwierigen Gerichtsprozess anzustrengen. Eine außergerichtliche Streitbeilegung kann ein alternatives und niedrigschwelliges Mittel zur Rechtsdurchsetzung für die Betroffenen sein. 

 

Auch müssen unabhängige, niedrigschwellige Beratungsangebote zum Pflegerecht und Pflegevertragsrecht ausgebaut werden, damit Betroffene ihre Rechte kennen und auch effektiv durchsetzen können. Ergänzend ist es zwingend notwendig, dass die Länderaufsichten mehr Verantwortung für den ambulanten Bereich übernehmen. 

 

Rechtsgutachten liefert Verbesserungsvorschläge 

 

Konkrete Vorschläge zeigt ein Rechtsgutachten des Zentrums für Sozialforschung in Halle, das von dem Sozial- und Arbeitsrechtsexperten Prof. Wolfhard Kohte und Dr. Cathleen Rabe-Rosendahl im Auftrag des vzbv erstellt wurde. „Im stationären Bereich gibt es solche Regelungen schon seit über zehn Jahren. Es ist an der Zeit, das bei der ambulanten Pflege nachzuholen“, so Pop. „Um Unternehmen möglichst auf Augenhöhe begegnen zu können und durchsetzbare, einklagbare Rechte zu erhalten, brauchen Pflegebedürftige faire Verbraucherverträge.“

 

Quelle „vbz - Verbraucherzentrale Bundesverband“ 

 

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Faire Verbraucherverträge in der ambulanten Pflege 

Rechtsgutachen zur Erarbeitung gesetzlicher Regelungen für ambulate Pflegeverträge 

Rente plus Job lohnt sich

07/2023 - Wer vorzeitig in Altersrente geht, kann jetzt unbegrenzt hinzuverdienen. Was nicht besonders spektakulär klingt, ist laut Stiftung Warentest tatsächlich eine „kleine Rentenrevolution“. Die Berechnungen der Zeitschrift Finanztest zeigen: Frührente zu beziehen und trotzdem weiter zu arbeiten, ist finanziell sehr attraktiv.

 

Seit Januar 2023 dürfen Frührentner unbegrenzt Geld verdienen – zusätzlich zu ihrer gesamten Rente. Finanztest hat in zwei Modellfällen berechnet, wie sich Frührente plus Job auf das verfügbare Einkommen auswirkt – mit erstaunlichem Ergebnis: Bis zur Regelaltersgrenze auf die Rente zu warten, lohnt sich eher nicht.

 

Wer auf 45 Versicherungsjahre kommt und das Mindestalter für die Frührente erreicht hat, sollte immer Frührente beantragen, so Finanztest – selbst wenn man weiterarbeiten möchte. Denn das insgesamt verfügbare Einkommen ist bei vorzeitigem Rentenbezug deutlich höher.

 

Auch wer nach 35 Versicherungsjahren weiter arbeiten möchte, sollte über einen Antrag auf Frührente nachdenken. Hier gibt es zwar Abschläge auf die Rente. Doch diese Abschläge können in Summe niedriger sein als der Einkommensbooster (Gehalt plus Rente) zu Beginn. In der Modellrechnung von Finanztest wäre der Vorteil erst nach 27 Jahren aufgebraucht – im Alter von 90 Jahren.

 

Zwar lassen die Modellfälle keine allgemeingültigen Aussagen zu, sie sind aber ein guter Indikator. Um die individuellen Auswirkungen einer vorzeitigen Rente ausrechnen zu lassen, empfiehlt die Stiftung Warentest eine persönliche Rentenberatung. In bestimmten Fällen kann sogar ein Teilzeitjob von 50 Prozent plus Frührente ähnlich attraktiv sein wie das Arbeiten in Vollzeit bis zur Regelaltersgrenze.

 

Alle Berechnungen mit anschaulichen Grafiken finden sich in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/fruehrente.

 

Quelle „Stiftung Warentest.“  Zum Artikel auf test.de

Konsumklima mit schwachem Plus in die nächste Runde

06/2023 -Nach der spürbaren Aufhellung im Vormonat zeigt die Verbraucherstimmung im Mai ein eher uneinheitliches Bild. Während die Einkommenserwartung zum achten Mal in Folge zulegt, müssen sowohl Anschaffungsneigung als auch Konjunkturerwartung leichte Einbußen hinnehmen. GfK prognostiziert für das Konsumklima für Juni -24,2 Punkte und damit 1,6 Punkte mehr als im Mai dieses Jahres (revidiert -25,8 Punkte). Dies sind Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für Mai 2023.


Der achte Anstieg des Konsumklimas wird in diesem Monat zu einem großen Teil durch einen Rückgang der Sparneigung um fünf Punkte gestützt. „Die Verbraucherstimmung zeigt momentan keinen klaren Aufwärtstrend. Folglich hat sich auch der Anstieg des Konsumklimas wieder etwas verlangsamt,“ erklärt Rolf Bürkl, GfK-Konsumexperte. „Eine niedrigere Sparneigung hat in diesem Monat den Stillstand bei der Erholung des Konsumklimas verhindert. Die Konsumstimmung liegt aber weiterhin unter dem niedrigen Niveau des Frühjahr 2020 während des ersten Corona-Lockdowns.“

 

Eine weitere wesentliche Stütze für die leichte Erholung des Konsumklimas ist die Einkommenserwartung. Der Einkommensindikator legt im Mai ebenfalls zum achten Mal in Folge zu und klettert nach Zuwächsen von 2,5 Punkten auf -8,2 Zähler. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres ist dies immerhin ein Plus von 15,5 Punkten.

 

Vor allem die Erwartungen an signifikant höhere, tarifliche Einkommenszuwächse sind für das optimistischere Stimmungsbild verantwortlich. Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass durch die Lohn- und Gehaltserhöhungen die Preissteigerungen zumindest teilweise kompensiert werden können. Damit würden die Kaufkraftverluste weniger gravierend ausfallen als ursprünglich befürchtet.

 

Weiterhin deutet das nach wie vor sehr niedrige Niveau des Konsumklimas aber darauf hin, dass der private Konsum in diesem Jahr keinen wesentlichen Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland leisten wird. Die zu erwartenden Kaufkraftverluste werden reale Zuwächse bei der Binnenkonjunktur verhindern.

 

 

Anschaffungsneigung muss Einbußen hinnehmen

 

IDie Anschaffungsneigung profitiert in diesem Monat nicht von der verbesserten Einkommenserwartung. Nach drei Anstiegen in Folge muss der Indikator einen Rückschlag hinnehmen. Er verliert drei Zähler und weist nun -16,1 Punkte auf. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Minus fünf Punkte. 

 

Hohe Preise für die Lebenshaltung verunsichern die deutschen Verbraucher. Somit bleiben sie weiter überaus zurückhaltend bei ihren Anschaffungen. Hinzu kommt, dass die gegenwärtigen Diskussionen um das neue Heizungsgesetz der Regierung vor allem den Immobilienbesitzern Sorgen bereitet. Bei einem notwendigen Wechsel der Heizung würden zusätzliche Kosten durch energetische Sanierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Wärmedämmung, entstehen. Dies dürfte die Konsumneigung zusätzlich belasten.

 

Aufwärtstrend der Konjunkturerwartung unterbrochen

 

Die Konjunkturerwartung muss im Mai wieder einen Teil ihrer deutlichen Zugewinne aus dem Vormonat abgeben. Nach einem Minus von zwei Punkten sinkt der Konjunkturstimmungsindikator auf 12,3 Punkte. Im Vorjahresvergleich steht jedoch immer noch ein Plus von knapp 22 Punkten zu Buche. 

 

Offenbar sind sich die Konsumenten unsicher, wie sich die deutsche Wirtschaft in den kommenden Monaten entwickeln wird. Zwar wird eine Rezession in diesem Jahr wahrscheinlich vermieden werden können, aber auch eine spürbare Belebung der Konjunktur scheint in weiter Ferne. Die Entwicklung wird vermutlich sehr stark vom Verhalten der Europäischen Zentralbank abhängen. Eine zu restriktive Geldpolitik durch zu viele und/oder zu große Zinsschritte würde die Gefahr einer Rezession stark erhöhen. Auf der anderen Seite muss sie auch das Ziel der Preisstabilität im Auge behalten und das erfordert wiederum eine restriktivere Geldpolitik.

 

Pressemitteilung der GfK: Konsumklima mit schwachem Plus in die nächste Runde

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Wärmewende: Förderung sozial gerecht gestalten

05/2023 -  Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert bei der Wärmewende zusätzliche finanzielle Unterstützung vor allem für Haushalte mit geringem Einkommen. Die bisher von der Bundesregierung geplante Förderung für auszutauschende fossile Heizungen reicht nicht aus. Das ist eine Kernbotschaft der aktualisierten Stellungnahme des vzbv zur geplanten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Darüber hinaus muss das GEG verbraucherfreundlicher werden, zum Beispiel beim Mieterschutz.

 

vzbv-Vorständin Ramona Pop kommentiert: 

 

„Viele Verbraucherinnen und Verbraucher können die Kosten für eine neue klimafreundliche Heizung alleine schlicht nicht stemmen. Damit die Wärmewende gelingt, braucht es eine sozial gerechte und auskömmliche Förderung. Die bisher von der Bundesregierung geplanten Fördersätze reichen vor allem für Haushalte mit geringem Einkommen nicht aus. Sie benötigen zusätzliche finanzielle Unterstützung.

 

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher je nach Einkommen noch einmal bis zu 50 Prozent der Kosten für die neue Heizung gefördert bekommen. Rechnet man die geplanten Fördersätze für die Grundförderung und den Klimabonus hinzu, wäre eine hundertprozentige Förderung für einkommensschwache Haushalte beim Heizungsumbau möglich. Niemand sollte wegen hoher Investitionskosten vom Kauf neuer Heizungen ausgeschlossen werden – zumal das Heizen mit erneuerbaren Energien nicht nur ein Beitrag für den Klimaschutz ist, sondern langfristig auch Kosten spart.

 

Der Schutz der Mieterinnen und Mieter muss gestärkt werden. Es kann nicht sein, dass sie die Zahlmeister der Wärmewende werden. Es braucht eine Begrenzung der umlagefähigen Kosten bei einem Heizungstausch. Das heißt konkret: Die Modernisierungsumlage muss gesenkt und zeitlich befristet werden.. 

 

 

Quelle „vbz - Verbraucherzentrale Bundesverband“ 

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Stromtarife für Wärmepumpen - Die Preisspanne ist groß

06/2023 - Einige regionale Tarife sind sogar preiswerter als die geplante Preisbremse von 28 Cent pro Kilowattstunde. Ein Wechsel kann sich also lohnen. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Finanztest-Untersuchung. Sie ermittelt die günstigsten Stromtarife für Wärmepumpen – deutschlandweit..

 

Ob sich eine Wärmepumpe rechnet, hängt stark davon ab, wie teuer der Strom ist, den sie für ihren Betrieb braucht.

 

Besonders niedrige Preise zahlen vielerorts Haushalte, die ihren Wärmestrom über einen Extrazähler getrennt vom Haushaltsstrom messen und abrechnen. Sie können einen speziellen Tarif nur für ihren Wärmepumpenstrom abschließen. „Die Preisspanne ist enorm, wie unsere aktuelle Untersuchung zeigt. Sie reicht von 16 bis 60 Cent pro kWh“, so Marion Weitemeier von Finanztest.

 

Die Verbraucherschützer haben über 500 Stromanbieter nach solchen Wärmepumpen-Tarifen befragt. 41 Versorger haben geantwortet und Preise und Konditionen für 73 Tarife gemeldet. 77 Prozent der Tarife im Test sind laut Anbietern Ökostrom.

 

Der Test Stromtarife für Wärmepumpen findet sich in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/heizstrom.

 

 

Quelle „Stiftung Warentest.“  Zum Artikel auf test.de


Kauf des Deutschlandtickets ist unnötig kompliziert

05/2023 -  Viele Verbraucher:innen stehen derzeit vor der Frage, ob sie ein Deutschlandticket kaufen. In einem Marktcheck hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geprüft, wie gut Verkehrsunternehmen und -verbünde auf ihren Internetseiten über das Deutschlandticket sowie die Bedingungen für den Neuerwerb und den Wechsel von bestehenden Nahverkehrs-Abos informieren. Die Ergebnisse zeigen, dass das Informationsangebot oftmals unzureichend ist und den Erwerb des Deutschlandtickets erschwert.

 

„Das Deutschlandticket soll den Nahverkehr einfacher machen und mehr Menschen in Bus und Bahn holen. Das wird aber nicht gelingen, wenn die Verkehrsunternehmen und -verbünde auf ihren Internetseiten wichtige Informationen für Kund:innen nur unzureichend oder gar nicht angeben. Neben einer Preisoffensive ist es auch Zeit für eine Transparenzoffensive beim Deutschlandticket. Die Anbieter müssen unbedingt nachbessern“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. 

 

Der Marktcheck zeigt, dass bereits eine einfach verständliche Übersicht der Leistungsunterschiede von aktuellen Nahverkehrs-Abos und Deutschlandticket mehrheitlich fehlt (bei 10 von 15 untersuchten Anbietern). Eine fundierte Entscheidung, welches Abo besser passt, wird so unnötig erschwert. Zudem müssen Bestandskund:innen genau prüfen, ob ihr Abo automatisch umgestellt wird oder sie selbst aktiv werden müssen. Besonders verwirrend: Selbst bei ein und demselben Anbieter können beide Varianten möglich sein. Bei einem Großteil der betrachteten Internetseiten (11 von 15) fehlen zudem eindeutige Informationen darüber, wie mit bereits geleisteten Vorauszahlungen bestehender Abos beim Wechsel zum Deutschlandticket umgegangen wird.

 

Verbraucherfalle Online-Ticket

Alarmierend sind die Ergebnisse, wenn es um den Erwerb des Deutschlandtickets an Schaltern oder Kundencentern geht. Einige Anbieter (5 von 15) schließen diese Möglichkeit explizit aus, andere (4 von 15) geben keine eindeutigen Informationen dazu. Fahrgäste, die das Deutschlandticket online nicht kaufen können oder wollen, haben in diesen Fällen das Nachsehen. 

 

„Das Deutschlandticket muss einfach und flexibel für alle erwerbbar sein – und das auch ohne Smartphone oder Internet. Statt einem Ticket für alle haben Politik und Nahverkehrsbranche so hohe Hürden geschaffen, dass Verbraucher:innen Gefahr laufen, außen vor zu bleiben. Das von Anfang an favorisierte Onlineticket droht für viele Verbraucher:innen zum Problem zu werden und der Abozwang zum Bumerang. Niemand darf ausgeschlossen werden“, so Ramona Pop.

 

 

Quelle „vbz - Verbraucherzentrale Bundesverband“ 

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Frühjahrsbonus

05/2023 - Wer seinen Garten oder seine Wohnung verschönern lassen möchte, kann Steuern sparen. Allerdings nur, wenn die Rechnung der beauftragten Firma nicht bar, sondern per Überweisung bezahlt wird. „Viele denken nicht daran und verschenken dadurch einen Steuerabzug“, erinnert Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL).

 

 

So viel Steuerabzug ist möglich 

 

Bevor der Frühjahrsputz losgeht, sollten Steuerpflichtige wissen, ob die Kosten zu den haushaltsnahen Dienstleistungen oder zu den Handwerkerarbeiten zählen. Denn für beide Aufwendungen gibt es unterschiedliche Höchstbeträge: „Für haushaltsnahe Dienstleistungen wird maximal 4.000 Euro Steuerabzug gewährt, für Handwerkerleistungen bis zu 1.200 Euro“, erläutert Jana Bauer. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeiten im Haushalt oder auf dem Grundstück des Steuerpflichtigen ausgeführt werden. 

 

Gartenarbeiten können auch Handwerkerkosten sein 

 

Jana Bauer empfiehlt: „Um die Höchstbeträge maximal auszuschöpfen, sollte klar sein, welche Arbeiten jeweils den Abzugsposten zuzuordnen sind.“ Der Bonus für Handwerkerleistungen ist mit maximal 6.000 Euro Ausgaben schneller ausgeschöpft als der für haushaltsnahe Dienstleistungen mit insgesamt 20.000 Euro im Jahr. Generell zählen davon 20 Prozent der Lohn, Fahrt- und Maschinenkosten einschließlich der darauf anfallenden Umsatzsteuer. Außen vor bleiben Materialkosten wie für Muttererde oder Pflanzen. 

 

Die reine Gartenpflege wie Rasenmähen, Baumfällen, Unkrautjäten, Pflanzen und Laub entfernen, gehört zu den haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich dem Grünschnitt, den die Gartenfirma als Nebenleistung entsorgt. 

 

Wird der Garten um- oder neugestaltet, sind die Aufwendungen als Handwerkerleistungen begünstigt. Dasselbe gilt, wenn die Fachleute einen Carport bauen, die Wege neu pflastern, einen Zaun errichten, die Terrasse überdachen oder Insektenschutzgitter anbauen. 

 

 

Steuervorteil auch mit einem Ferienhaus 

 

„Den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gibt es sogar für das selbst genutzte Ferienhaus auf Mallorca“, ergänzt Jana Bauer. „Das gilt für sämtliche zu eigenen Wohnzwecken genutzte Zweit-, Wochenend- oder Ferienwohnungen in der EU, in Island, Liechtenstein und Norwegen – sei es für den Hausmeisterservice, der sich nur um das Rasenmähen und Blumengießen kümmert oder für Handwerkerarbeiten“. Jana Bauer rät: „Steuerpflichtige müssen nachweisen können, dass sie die Rechnung unbar beglichen haben. Die Belege müssen sie grundsätzlich nicht mit der Steuererklärung einreichen, aber parat haben, falls das Finanzamt diese anfordert.“

Steuervorteil auch mit einem Ferienhaus „Den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gibt es sogar für das selbst genutzte Ferienhaus auf Mallorca“, ergänzt Jana Bauer. „Das gilt für sämtliche zu eigenen Wohnzwecken genutzte Zweit-, Wochenend- oder Ferienwohnungen in der EU, in Island, Liechtenstein und Norwegen – sei es für den Hausmeisterservice, der sich nur um das Rasenmähen und Blumengießen kümmert oder für Handwerkerarbeiten“. Jana Bauer rät: „Steuerpflichtige müssen nachweisen können, dass sie die Rechnung unbar beglichen haben. Die Belege müssen sie grundsätzlich nicht mit der Steuererklärung einreichen, aber parat haben, falls das Finanzamt diese anfordert.“

 

 

 

Quelle „BVL-Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.“  Zum Artikel auf bvl-verband.de

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Wo Deutschlands E-Autos laden

03/2023 -Elektromobilität und damit auch E-Auto-Ladestationen sind gefragt wie nie. Bereits im Januar warnte die Bundesnetzagentur vor einer Überlastung des deutschen Stromnetzes durch die steigende Zahl privater Ladestationen. Aktuelle GfK-Daten zeigen, wo der Bedarf an öffentlichen und privaten Wallboxen am höchsten ist und welche Belastungen Netzbetreiber wo erwarten können.


Die Zahl der E-Autos in Deutschland steigt: Allein im Februar 2023 wurden gemäß des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) 32.475 Elektrofahrzeuge neu zugelassen. Zudem planen laut der GfK Consumer Life Studie 34 Prozent der Deutschen, als nächstes Fahrzeug ein E-Auto anzuschaffen. Dennoch ist der Anteil der Haushalte, die bereits eine eigene Wallbox besitzen, mit 5,3 Prozent noch relativ gering. Neue GfK-Daten zeigen, dass sich der Besitz von Wallboxen insbesondere nach Altersgruppen und Wohnregion stark unterscheidet.

 

Besonders hohe Affinität zu E-Autos im Stadtkreis Weimar 

Große regionale Unterschiede gibt es auch bei der Verteilung der Elektroauto-Affinität der Einwohner. So zeigt sich in den südwestlichen Regionen Deutschlands eine deutlich höhere Affinität als im Nordosten. Auch generell gilt: In ländlichen und strukturschwächeren Regionen liegt eine geringere Affinität als in den Städten vor. Die mit Abstand höchste Affinität zum Kauf von Elektroautos in Deutschland haben die Einwohner des Stadtkreises Weimar. Mit einem Indexwert von 213,1 liegen die Weimarer mehr als 113 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Auf den Rängen zwei und drei folgen die Stadtkreise Düsseldorf (Index 156,2) und München (Index 151,7). Das Schlusslicht bildet der Landkreis Lüchow-Dannenberg: Mit einem Indexwert von 68,8 liegt die Bevölkerung dort mehr als 31 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt.

 

Verbraucher sind bereit Schwankungen auszugleichen 

„Da eine Schnellladung mit 50 kW dem Strombedarf von 20 Haushalten entspricht, wird es entscheidend sein, die potenziell betroffenen Stromnetze zu verstärken. Vor allem in wohlhabenden Gegenden mit hohem Potenzial für die Anschaffung eines E-Autos mit Wallbox kann die hohe Belastung sonst zu Stromausfällen führen“, weiß Christian Benz, Experte für Geomarketing bei GfK. „Energieversorger müssen auf aktuelle Daten zurückgreifen, um fundierte Entscheidungen über den Ausbau des Stromnetzes oder den Bau von öffentlichen Ladestationen für einzelne Regionen und Stadtviertel zu treffen.“ 

 

Die Konsumenten sind durchaus gewillt, zum Lastausgleich im Netz beizutragen: So geben die Befragten an, dass sie bereit wären, ihr (zukünftiges) Elektroauto auch als Stromspeicher für ihren Haushalt zu nutzen oder es anzubieten, um allgemeine Schwankungen im Stromnetz auszugleichen (Regelenergiemarkt). In den meisten marktgängigen Angeboten rund um E-Auto-Ladestationen sind diese Funktionen jedoch nicht berücksichtigt oder schlichtweg technisch nicht möglich – hier haben auch die Hersteller noch Nachholbedarf. Weitere spannende Insights zur E-Auto-Affinität in Deutschland sowie Informationen, wo der Bedarf nach öffentlichen und privaten E-Ladestationen am höchsten ist, finden sich im

 

Pressemitteilung der GfK: GfK White Paper zur E-Auto-Affinität in Deutschland.

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Riester-Banksparpläne: Kosten bei Rentenbeginn aus vzbv-Sicht oft unzulässig

04/2023 -  Riestersparer:innen mit Bank- und Fondssparplänen werden oft mit teuren Überraschungen konfrontiert, sobald die Auszahlung ihrer Riester-Rente beginnt: Sparkassen und Volksbanken packen in ihre Verrentungsangebote an die Verbraucher:innen immer wieder Kosten, die sie aus vzbv-Sicht bei Vertragsbeginn nicht oder unzureichend benannt haben. Obwohl Gerichte die Kostenklauseln von Sparkassen bereits als unwirksam erklärt haben, werden Riester:sparerinnen weiterhin zur Kasse gebeten. Das schmälert die Höhe ihrer Altersvorsorge.www.verbraucherzentrale.de zu melden.

 

„„Die Riester-Rente ist gescheitert, das zeigt sich im Großen wie im Kleinen. Für betroffene Verbraucher:innen braucht es jetzt schnelle und unbürokratische Lösungen. Statt sie noch einmal mit Kosten zu belasten, muss eine kostenfreie Verrentung möglich sein. Wenn sich Anbieter weigern, braucht es eine Sonderregelung, zum Beispiel indem das angesparte Geld in die gesetzliche Rente eingezahlt werden kann. 

 

Für die Zukunft muss die Bundesregierung die Weichen jetzt neu stellen und bis zur Sommerpause einen Gesetzentwurf für einen Vorsorgefonds vorlegen, der die Riester-Rente ersetzt. So wie es ist, kann es nicht bleiben“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.

 

Angebote mit unzulässigen Kosten ablehnen

Aktuell können Verbraucher:innen solche Verrentungs-Angebote mit unzulässigen Kosten lediglich ablehnen und ein neues Angebot anfordern. Scheitert das, können sie sich zivilrechtlich oder mittels Schlichtungsstellen dagegen wehren, was bisher oft ohne Erfolg bleibt. Zudem kann es sich nicht jede:r Verbraucher:in leisten, ein Rentenangebot vorläufig abzulehnen.

 

Nur bestimmte Kosten sind zulässig 

Die Banken treiben die Kosten in die Höhe: Anbieter von Bank- und Fondssparplänen berechnen beispielsweise den Riestersparer:innen beim Rentenübergang Abschluss- und Vertriebskosten, übrige Kosten und Verwaltungskosten oder einmalig übrige einkalkulierte Kosten. Aus Sicht des vzbv sind diese oft nicht berechtigt. 

 

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat wegen intransparenter Kostenklauseln bereits mehrere Sparkassen erfolgreich abgemahnt und verklagt. Denn Finanzinstitute dürfen bei Riester-Verträgen nur Kosten verlangen, die rechtmäßig sind und auf die sie vertraglich klar hingewiesen haben. 

 

Quelle „vbz - Verbraucherzentrale Bundesverband“ 



Auf Stresswellen so locker wie möglich surfen

03/2023 - Viele Menschen wollen ihren Stress möglichst schnell loswerden. Was verständlich, aber leider weder möglich noch sinnvoll ist. Wer versteht, wie Stress funktioniert, kann mit dem Phänomen entspannter umgehen und Stress idealerweise zu seinem Vorteil nutzen. Welche Techniken dabei helfen, erklärt die Stiftung Warentest in ihrem neuen Ratgeber „Stress positiv nutzen“.

 

 

Stress lässt sich nicht nach Belieben und im Handumdrehen abstellen. Die wahre Kunst liegt im richtigen Umgang mit ihm. Der Ratgeber erklärt, wie Stress funktioniert, was uns jeweils stresst und wie man einen guten Umgang mit dem Phänomen Stress erlernen kann. 

 

Hierfür liefert das Buch Werkzeuge, die dabei unterstützen, so souverän wie möglich in akuten Stresssituationen zu reagieren und Stress damit dauerhaft gelassener zu begegnen. Es gilt, Strategien im Umgang mit anhaltenden Stresssituationen in Beruf, Beziehung, Familie und Alltag zu entwickeln – inklusive einiger sofort wirksamer Techniken in akuten Stresssituationen. 

 

 „Wem das gelingt, merkt schnell, dass viele der schönsten Gefühle nur mit der richtigen Stress-Portion funktionieren. Auf die Dosierung kommt es an“, so Prof. Dr. Dr. med. Andreas Hillert, Autor des Buches und Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin. 

 

Er ist Chefarzt an der Schön Klinik Roseneck in Prien am Chiemsee. 

 

Der Ratgeber Stress positiv nutzen hat 176 Seiten und ist ab dem 24. März im Handel erhältlich oder kann online bestellt werden unter  test.de/stress-positiv-nutzen.

 

 

Quelle „Stiftung Warentest“  Zum Artikel auf test.de



Erhöhung des Sparerpauschbetrags – Freistellungaufträge prüfen!

03/2023 -Zum 1. Januar 2023 wurde der Sparerpauschbetrag von 801 Euro auf 1.000 Euro pro Person und Jahr erhöht. Für zusammenveranlagte Ehegatten gilt nun ein Betrag von 2.000 Euro (bisher: 1.602 Euro) im Jahr. „Bis zu diesem Betrag können Steuerpflichtige Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmen“, erklärt Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.


Die Steuerfreistellung wird bereits von der auszahlenden Stelle der Kapitalerträge berücksichtigt, wenn man dieser einen Freistellungsauftrag erteilt. Ansonsten ist die auszahlende Stelle der Kapitalerträge in der Regel verpflichtet, die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. „Wurden den Banken oder Sparkassen solche Freistellungsaufträge erteilt, wird die Erhöhung auf den neuen Sparerpauschbetrag automatisch umgesetzt. Kapitalanleger müssen nicht aktiv werden“, erklärt Bauer. Bereits erteilte Freistellungsaufträge über 801 Euro werden auf maximal 1.000 Euro angepasst. Wurde nur ein Freistellungsauftrag in Höhe von 400 Euro erteilt, sind Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 499 Euro automatisch von der Abgeltungsteuer verschont. Wer bisher keinen Freistellungsauftrag erteilt hat, so dass die Abgeltungsteuer einbehalten wurde, kann sich die zu viel gezahlten Steuern nur über die Steuererklärung zurückholen. 

 

Bauer rät: „Generell ist es sinnvoll in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die vorgenommene Verteilung des Sparerpauschbetrags auf verschiedene Freistellungsaufträge noch sinnvoll ist.“ Denn die Höhe der Kapitalerträge in den verschiedenen Anlageklassen variiert aufgrund der Marktsituation im Zeitablauf. So kann es Sinn machen, nun auch der Bank oder Sparkasse einen Freistellungsauftrag zu erteilen, bei der der Steuerpflichtige ein Tagesgeldkonto unterhält, wenn diese wieder Zinsen auf solche Einlagen zahlen. In den letzten Jahren hingegen wurden auf solche Einlagen keine Zinsen gezahlt.

 

Pressemitteilung vom BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.n der GfK: PDF herunterladen


Trotz Preisbremsen: Abschläge über 1.000 Euro

03/2023 -  Zum 1. März treten die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme in Kraft, mit denen die Bundesregierung Verbraucher:innen entlasten möchte. Gleichzeitig gibt es erste Hinweise auf völlig überhöhte März-Abschläge aus den Verbraucherzentralen. In Einzelfällen berichten Verbraucher:innen von Abschlägen von 1.000 Euro und mehr. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) empfiehlt, sowohl die Informationsschreiben als auch die neuen Abschläge genau zu prüfen und ruft Verbraucher:innen dazu auf, Probleme unter www.verbraucherzentrale.de zu melden.

 

„Die Energiepreisbremsen sollen die Bürger:innen entlasten. Umso ärgerlicher, dass mancher Anbieter offensichtlich versucht, abzukassieren und völlig überhöhte Abschläge durchzudrücken. Der vzbv wird das prüfen und gegen Abzocke und etwaige rechtswidrige Praktiken vorgehen. Verbraucher:innen sollten wachsam sein und ihre Probleme über unseren Verbraucheraufruf online melden oder direkt Rat in den Verbraucherzentralen einholen“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Die Preisbremsen gelten rückwirkend auch für Januar und Februar. Der vzbv fordert die Versorger deshalb auf, die Entlastungen fristgerecht bis Ende März an ihre Kund:innen zurückzuerstatten. „Die Verbraucher:innen haben lange auf diese Entlastungen gewartet. Jetzt brauchen sie Transparenz und fristgerechte Erstattungen. Hier sind die Unternehmen in der Pflicht“, so Pop.

Trotz der Preisbremsen empfiehlt der vzbv weiterhin, Energie zu sparen. Die Preisbremsen deckeln schließlich nur 80 Prozent des Verbrauchs bei Gas, Fernwärme und Strom ab, verglichen mit dem Vorjahresverbrauch. Energiesparen hilft somit Geld zu sparen und ist zudem wichtig für die Versorgungssicherheit im nächsten Winter.

 

Hinweis auf Verbraucheraufruf

Unter https://www.verbraucherzentrale.de/erfahrungen-mit-entlastungspaketen können Verbraucher:innen ihre Erfahrungen mit der Soforthilfe Gas und den Preisbremsen Strom bzw. Gas und Wärme melden. Den vzbv interessieren alle auftretenden Probleme mit den Energieversorgern:

Hatten Verbraucher:innen beispielsweise Probleme mit unverständlichen Informationsschreiben, falsch berechneten Abschlagsanpassungen, fehlerhaften Abrechnungen oder sonstigen Vorgängen? 

 

Quelle „vbz - Verbraucherzentrale Bundesverband“ 



Rentenlücken erkennen und schließen

03/2023 - Im großen Rentencheck erklärt Finanztest, wie man seine Altersvorsorge überprüft und welche Möglichkeiten es gibt, Lücken auf dem Rentenkonto auszugleichen. Wie gut die kostenlose Beratung der Rentenkasse ist, zeigt der Praxistest..

 

Spätestens wenn die Standmitteilung der Rentenversicherung ins Haus flattert, stellen sich viele die Frage: Wird das Geld später einmal reichen? Mit der Anleitung in sieben Schritten hilft Finanztest dabei, einen Überblick über die eigene Vorsorgesituation zu gewinnen. Finanztest stellt drei Wege vor, wie bei Lücken mit Ausgleichs- und Nachzahlungen die gesetzliche Rente erhöht werden kann und wann sich das für Versicherte lohnt. 

 

Kostenlose Hilfe bei der Analyse der eigenen Vorsorge finden gesetzlich Rentenversicherte bei der Rentenversicherung Baden-Württemberg – entweder vor Ort in einem der 19 Servicezentren oder als 90-minütige Intensivgespräch per Videoberatung. Auf diese Weise können Interessierte aus dem gesamten Bundesgebiet das Angebot wahrnehmen. Mittels Testpersonen fand die Stiftung Warentest heraus: Die Beratung per Video funktioniert und Versicherte können davon durchaus profitieren. 

 

Der große Rentencheck findet sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/rentencheck.

 

Quelle „Stiftung Warentest“  Zum Artikel auf test.de


Der Trend geht zum Zweit-E-Bike

02/2023 -Jeder vierte potenzielle Elektrorad-Käufer in Deutschland besitzt bereits ein E-Bike. Dies zeigt die aktuelle Ausgabe des jährlich erscheinenden GfK E-Bike Monitor 2022. Die Studie beleuchtet im europäischen Vergleich, wie sich potenzielle Käufer von Fahrrädern mit Elektroantrieb informieren und über welche Stationen sie ihre Customer Journey führt.


E-Bikes erfreuen sich in Deutschland weiterhin großer Beliebtheit: Aktuelle Daten aus dem GfK E-Bike-Monitor zeigen, dass 25 Prozent der potenziellen Käufer von elektrisch betriebenen Rädern bereits ein Elektrobike besitzen. Im Vorjahr lag dieser Anteil noch bei 19 Prozent.

 

Kunden wechseln Hersteller am häufigsten wegen des schlechten Service

Beim Kauf eines Zweit- oder Ersatzfahrrads sind die Erfahrungen der Konsumenten mit ihrem aktuellen E-Bike entscheidend. Der häufigste Grund für die Wahl einer anderen Marke beim Kauf eines zweiten Elektrofahrrads ist schlechter Service ihrer aktuellen Marke. Unabhängig davon, ob es sich um ihr erstes oder zweites E-Bike handelt, ist der Wunsch nach mehr Bewegung ein zentraler Kaufgrund für die Verbraucher. Zudem entscheiden sich immer mehr Menschen für E-Bikes als Alternative zum Auto. Rund 45 Prozent geben an, ihr E-Fahrrad ein- oder mehrmals pro Tag zu nutzen. Durchschnittlich fahren sie 42 Kilometer pro Woche.

 

Der stationäre E-Bike-Handel bleibt dominant

Vor dem Kauf ist es den Verbrauchern wichtig, das Elektrorad sehen und testen zu können. Auch Probefahrten sind für die meisten Käufer ein Muss. Daher spielen Ladengeschäfte weiterhin eine wichtige Rolle in der Orientierungs- und Kaufphase der Käufer. Mit 70 Prozent machen Fahrradgeschäfte, die verschiedene Marken führen, den größten Teil des deutschen Offline-E-Bike-Marktes aus.

Auch in Belgien und den Niederlanden bleibt das physische Ladengeschäft der dominierende Verkaufskanal für E-Fahrräder. Ebenso wie in Deutschland sind in den beiden Ländern Fahrradgeschäfte, die mehrere Marken führen, am beliebtesten. In den Niederlanden machen sie 75 Prozent und in Belgien 60 Prozent des Offline-Marktes aus. Unterschiede zeigen sich dagegen im weiteren europäischen Vergleich. In Frankreich kaufen fast 50 Prozent der Verbraucher ihr Elektrofahrrad in einem Sportartikelgeschäft, welches somit der dominierende Offline-Kanal im Land ist. Auch in Italien nutzen über 30 Prozent einen Sportladen.

 

Jüngere kaufen eher online

Für Hersteller und Händler ist das Ladengeschäft nach wie vor ein wichtiger Kanal der Customer Journey. Jedoch gibt es deutliche Unterschiede je nach Alter der Käufer. So kaufen junge Konsumenten zwischen 18 und 34 Jahren ihr Elektrofahrrad häufiger online als der durchschnittliche E-Bike-Käufer. Weitere Informationen, beispielsweise. zu einzelnen Altersgruppen, Unterschieden in den Zielgruppen sowie zur Customer Journey bei der Anschaffung eines E-Fahrrads finden sich im GfK E-Bike Monitor 2022 und können hier angefragt werden: E-Bike Monitor 2022.


Pressemitteilung von der GfK: PDF herunterladen

vzbv fordert von Ampel Reformbekenntnis.

02/2023 - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert zu Beginn der „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ eine Grundsatzentscheidung der Bundesregierung. Nötig sei ein Bekenntnis zum Ende des bisherigen Riester-Systems sowie einem echten Neustart mitsamt öffentlichem Vorsorgefonds noch in dieser Legislaturperiode. Die aus Vertreter:innen von Bundesregierung, Finanzwirtschaft, Sozialpartnern, Wissenschaft und Verbraucherschützer:innen zusammengesetzte Kommission müsse dann über die Umsetzung eines Vorsorgefonds beraten.

 

„Regierungskommissionen wie die Datenethikkommission oder die Zukunftskommission Landwirtschaft haben zu guten Ergebnissen für Verbraucher:innen geführt. Damit die Fokusgruppe zur Reform der privaten Altersvorsorge diesen Beispielen folgen kann, braucht es zuerst ein klares Bekenntnis der Ampel zur notwendigen Grundsatzreform der Zusatzvorsorge und zur Einführung eines Vorsorgefonds. In der Fokusgruppe muss es dann darum gehen, wie ein Vorsorgefonds umgesetzt wird. Darüber, dass Riester gescheitert ist brauchen wir uns nicht mehr monatelang in einer Expertenkommission austauschen“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.

 

Aus Sicht des vzbv ist ein öffentlich verantworteter Vorsorgefonds privaten Angeboten wie bei Riester klar überlegen. Ein Gutachten des ZEW Mannheim im Auftrag des vzbv von 2019 hat gezeigt, dass eine breit gestreute, langfristige Aktien-Anlage hohe Renten bei geringem Risiko möglich macht. Demnach bringt eine reine Aktienstrategie im Mittelwert eine rund dreimal so hohe Rente wie eine risikolose Anlage in Anleihen. 

 

Länder wie Schweden oder Großbritannien machen seit Jahren vor, dass ein solches Modell für die Sparer:innen funktioniert und das Geld nicht primär in den Taschen der Finanzwirtschaft landet.

 

Gleichzeitig sollte die Bundesregierung eine übergreifende Rentenreform in Angriff nehmen. So sollte sich die gesetzliche Rente stärker auf den sozialen Ausgleich konzentrieren, zum Beispiel durch höhere Erwerbsminderungsrenten. Die neu aufgestellte private Vorsorge dagegen sollte sich stärker auf den Vermögensaufbau für zusätzliche Altersrenten fokussieren.

 

Der vzbv hat zu Beginn der Fokusgruppe eine ausführliche Stellungnahme beim Bundesfinanzministerium eingereicht.

 

Quelle „vbz - Verbraucherzentrale Bundesverband“ 

Früher in Rente und Ruhestand - Finanzielle Freiheit ab 45, 55 oder 63

02/2023 - Rechtzeitige Planung und Vorsorge sowie frühzeitiger Vermögensaufbau lassen den Traum vom vorzeitigen Ausstieg aus dem Job in greifbare Nähe rücken. Wie genau das geht, erklärt die Stiftung Warentest mit ihrem neuen Ratgeber Früher in Rente und Ruhestand..

 

Das Ziel, deutlich vor dem gesetzlichen Rentenalter aus dem Berufsleben auszuscheiden, ist heute für viele erreichbar. Denn: Sie benötigen dazu nur einen klugen Finanz- und Karriereplan – sowie Disziplin. Anhand der drei Altersstufen 45, 55 und 63 zeigt das Buch, welche strategischen Überlegungen für den jeweiligen Lebensabschnitt eine Rolle spielen. Die genannten Altersstufen werden exemplarisch verwendet und die Grenzen sind fließend, sodass dieser Ratgeber für jedes Alter die passenden Bausteine für ein individuelles Ausstiegskonzept bereithält. „Auch die aktuellen Herausforderungen – wie die hohen Inflationsraten – müssen den Traum vom frühen Ruhestand nicht platzen lassen“, so Matthias Kowalski, Autor des Buchs.

 

Kurzweilig aufbereitet und untermalt mit Interviews, Checklisten und Tabellen liefert der Finanzratgeber fundiertes Wissen darüber, was es zu beachten gilt, um den eigenen Bedarf im Ruhestand richtig einzuschätzen, Einbußen zu vermeiden und clever zu investieren.

 

Die klare Botschaft des Buches: Rechtzeitige Planung und frühzeitiger Vermögensaufbau können den Traum vom vorzeitigen Ausstieg aus dem Job Wirklichkeit werden lassen. Ab 2023 versüßt die Bundesregierung den vorgezogenen beruflichen Ausstieg sogar noch: Früh-Rentner dürfen ihren Ruhestand quasi „auf Probe testen“ und erstmals je nach Wunsch beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird.

 

Der Autor Matthias Kowalski gehörte zum Gründungsteam des Nachrichtenmagazins FOCUS und leitete zeitweise die Wirtschaftsredaktion der Zeitschriften Plus Magazin und Rente & Co. im Bayard Verlag. Er schreibt zu verbrauchernahen Finanzthemen wie Rente, Pflege, Krankenversicherung und Geldanlage.

Früher in Rente und Ruhestand hat 160 Seiten, kostet 22,90 Euro und ist ab dem 20. Januar im Handel erhältlich oder kann online bestellt werden unter test.de/fruehe-rente.

 

Quelle „Stiftung Warentest“  Zum Artikel auf test.de

Konsumklima steigt zum dritten Mal in Folge

01/2023 -Zum Ende des Jahres 2022 verbessert sich die Verbraucherstimmung in Deutschland noch einmal. Sowohl die Konjunktur- und Einkommenserwartung wie auch die Anschaffungsneigung gewinnen hinzu. GfK prognostiziert für das Konsumklima für Januar 2023 -37,8 Punkte und damit 2,3 Punkte mehr als im Dezember dieses Jahres (revidiert -40,1 Punkte). Dies sind die Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für Dezember 2022.


Damit setzt das Konsumklima seine vorsichtige Erholung fort. Moderatere Energiepreise als ursprünglich erwartet sowie die Entlastungspakete der Bundesregierung zur Dämpfung der Energiekosten sorgen für den zurückgehenden Pessimismus.

„Mit dem dritten Anstieg in Folge arbeitet sich das Konsumklima langsam aus dem Tief. Das Licht am Ende des Tunnels wird etwas heller“, erklärt Rolf Bürkl, GfK-Konsumexperte. „Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Abfederung der explodierenden Energiekosten zeigen offenbar ihre Wirkung. Dennoch kann noch keine Entwarnung gegeben werden. Die Erholung des Konsumklimas, wie wir sie derzeit sehen, steht noch auf wackeligen Füßen. Sollte sich zum Beispiel die geopolitische Lage wieder verschärfen und zu einer deutlichen Erhöhung der Energiepreise führen, würde das Licht am Ende des Tunnels sehr schnell wieder dunkler werden oder sogar ganz erlöschen.“

Trotz der leichten Verbesserung befindet sich das Konsumklima nach wie vor an einem Tiefpunkt. Folglich wird der ausbleibende Konsum auch im kommenden Jahr eine Belastung für die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland bleiben.


Einkommenserwartung mit erneutem Anstieg

 

Bereits zum dritten Mal in Folge legt die Einkommenserwartung im Dezember 2022 zu. Mit einem Plus von 10,9 Zählern klettert der Einkommensindikator auf -43,4 Punkte. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Minus jedoch immer noch gut 50 Punkte.

Die Gründe für diese leichte Entspannung liegen zum einen darin begründet, dass sich die Preise für Energie in den letzten Wochen etwas moderater entwickelt haben. Auf der anderen Seite zeigen offenbar die Entlastungspakete der Bundesregierung zur Dämpfung der Energiekosten Wirkung. Zusätzlich bestärken die ersten Tarifabschlüsse für 2023 die Konsumenten in der Hoffnung, dass die zu erwartenden Kaufkraftverluste nicht ganz so heftig ausfallen dürften wie befürchtet.


Anschaffungsneigung stabilisiert sich auf niedrigem Niveau

 

Nachdem die Anschaffungsneigung von Herbst 2021 bis Herbst 2022 einen dauerhaft fallenden Trend aufwies, scheint sie sich nun zu stabilisieren. Der Indikator gewinnt im Dezember 2,3 Zähler hinzu und weist nun -16,3 Punkte auf. Im Vorjahresvergleich reduziert sich das Minus auf -17,1 Punkte.

Trotz des leichten Anstiegs bleibt die Kaufzurückhaltung groß. Die Verunsicherung durch die multiplen Krisen, wie Pandemie, Ukraine-Krieg und Inflation, ist nach wie vor hoch. Vor allem die Erwartung deutlich höherer Heizkostenabrechnungen im Frühjahr 2023 veranlasst offenbar eine Reihe von Konsumenten dazu, Geld zurückzulegen. Diese Mittel fehlen dem Konsum an anderer Stelle. Auf der anderen Seite stützt die anhaltend stabile Beschäftigungslage die Konsumneigung, da die Angst vor Arbeitslosigkeit derzeit gering ist.


Konjunkturerwartung arbeitet sich nur langsam aus dem Keller

 

Ähnlich den Einkommensaussichten lässt auch die Konjunkturerwartung ihre Tiefststände nach und nach hinter sich. Zum zweiten Mal in Folge legt der Indikator zu. Aktuell gewinnt er 7,6 Zähler und steigt damit auf -10,3 Punkte. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Minus -27,4 Punkte.

Nach wie vor gehen die deutschen Konsumenten davon aus, dass Deutschland im kommenden Jahr in eine Rezession rutschen wird. Allerdings dürfte sie weniger tief ausfallen, als noch vor einigen Monaten befürchtet wurde. Gegenwärtig gehen die Wirtschaftsexperten davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt 2023 um etwa ein halbes Prozent sinken wird. Dabei wird der Konsum aufgrund der beträchtlichen Kaufkraftverluste der privaten Haushalte keinen positiven Beitrag leisten können.


Pressemitteilung von der GfK: PDF herunterladen


Rote Karte für Konto-Verwahrentgelte

01/2023 -Banken dürfen in ihren AGB für die Verwahrung von Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten keine Verwahrentgelte regeln. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Raiffeisen – meine Bank eG entschieden und entsprechende Klauseln für nichtig erklärt. Die Bank wurde vom Gericht dazu verurteilt, betroffenen Verbraucher:innen erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

„Verwahrentgelte sind unzulässig. Mit dem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth teilt bereits ein drittes Gericht die Rechtsauffassung des vzbv“, sagt David Bode, Rechtsreferent beim vzbv. „Hält die Entscheidung auch in den nächsten Instanzen, können sich betroffene Kund:innen der Bank sogar über eine Rückzahlung freuen.“

Verwahrentgelte für Giro- und Tagesgeldkonten unzulässig.


Laut Preisaushang hat die Raiffeisen – meine Bank eG auf Girokonten ab einer Einlagenhöhe von 10.000,01 Euro und auf Tagesgeldkonten ab dem ersten Cent ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,5 Prozent gefordert. Gegen die entsprechenden Klauseln hatte der vzbv geklagt.

 

Das Landgericht Nürnberg-Fürth erklärte Verwahrentgelte sowohl bei Giro- als auch bei Tagesgeldkonten für unwirksam. Nach Auffassung des Gerichts ist der Zweck eines Girokontos die Erbringung von Zahlungsdiensten, also dass Verbraucher:innen beispielsweise Geld einzahlen und abheben sowie Überweisungen tätigen können. Das Verwahren der Einlagen sei dagegen Teil der Rechenschaftspflicht der Bank und dürfe nicht in Rechnung gestellt werden. Auch in Bezug auf Tagesgeldkonten folgte das Gericht der Auffassung des vzbv. Da die Bank das Geld der Kund:innen nicht wirklich verwahre, sei regulatorisch kein Entgelt vorgesehen. Auf Bestreben des vzbv verurteilte das Gericht die Bank zudem dazu, erhobene Verwahrentgelte zurückzuzahlen.

 

Banken legen Berufung ein
Die Raiffeisen – meine Bank eG hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Bislang haben dies alle betroffenen Kreditinstitute getan. Um für mehr Rechtssicherheit der Verbraucher.innen und der Bankenbranche zu sorgen, strebt der vzbv eine höchstrichterliche Klärung an.

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 28.10.2022 (Az.: 7 O 566/21), nicht rechtskräftig

 

Quelle „vbz - Verbraucherzentrale Bundesverband“ 


Fast alle Kassen erhöhen die Beiträge

01/2023 - 54 gesetzliche Krankenkassen erhöhen zum Jahreswechsel ihre Beiträge. Das ergibt eine Auswertung der Stiftung Warentest, die in einer Online-Datenbank die Beiträge und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleicht. Eine Mitteilung zur Beitragserhöhung erhalten Versicherte in diesem Jahr nicht automatisch.

 

Die Erhöhungen liegen zwischen 0,06 und 0,70 Prozentpunkten. Zwei Krankenkassen senken ihre Beiträge zum Jahreswechsel, und zwar um 0,14 und 0,31 Prozentpunkte. 15 der insgesamt 71 für alle geöffneten Krankenkassen halten ihre Beiträge stabil.

 

Der höchste Beitragssatz liegt Anfang 2023 bei 16,59 Prozent, der günstigste bei 15,40 Prozent. Diese Kasse kann aber nur regional gewählt werden. Die günstigsten bundesweit verfügbaren Kassen nehmen jeweils 15,50 Prozent. Der prognostizierte Beitragsdurchschnitt liegt 2023 bei 16,20 Prozent.

 

Versicherten rät die Stiftung in diesem Jahr zu besonderer Aufmerksamkeit, denn anders als bisher sind die Kassen nicht mehr verpflichtet, die Erhöhung per Brief mitzuteilen. „Es bleibt nichts anderes übrig, als Webseite oder Mitgliederzeitschrift im Blick zu behalten, denn hier muss die Kasse spätestens vier Wochen vorher informieren“, sagt Finanztest-Redakteurin Alisa Kostenow.

 

Der Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse ist in der Regel einfach: Nach einem Antrag bei der neuen Kasse übernimmt diese die Kündigung bei der alten. Anschließend muss nur noch der eigene Arbeitgeber informiert werden. Allerdings sollte man nicht nur auf den Beitragssatz achten, sondern auch auf das jeweilige Leistungsangebot.

Eine Entlastung gibt es 2023 für Geringverdiener: Wer bis 2.000 Euro monatlich verdient, zahlt zum Teil deutlich weniger Sozialbeiträge.

 

Beitragssätze und Leistungen von 71 der insgesamt 73 geöffneten Krankenkassen sind unter www.test.de/krankenkassen abrufbar. Hier können Interessierte auch individuell berechnen lassen, wie viel sie durch einen Wechsel sparen würden.

 

Quelle „Stiftung Warentest“  Zum Artikel auf test.de


Konsumklima stabilisiert sich weiter

12/2022 - Die Stabilisierung der Verbraucherstimmung setzt sich im November fort. Sowohl die Konjunktur- als auch die Einkommenserwartung gewinnen moderat hinzu. Die Anschaffungsneigung muss dagegen minimale Einbußen hinnehmen. GfK prognostiziert für das Konsumklima für Dezember 2022 -40,2 Punkte und damit 1,7 Punkte mehr als im November dieses Jahres (-41,9 Punkte). Dies sind die Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für November 2022. 

Damit scheint der Absturz des Konsumklimas zu einem Ende gekommen zu sein, wenn das Niveau des Indikators auch nach wie vor sehr niedrig bleibt. Zusätzliche Unterstützung erhält das Konsumklima aktuell durch einen Rückgang der Sparneigung um gut fünf Zähler.

„Die langanhaltende Furcht der Verbraucher bezüglich explodierender Energiepreise hat sich aktuell etwas abgeschwächt, was sich leicht positiv auf das Konsumklima auswirkt. Zum einen haben sich einige Energiepreise zuletzt leicht erholt, zum anderen gehen die Verbraucher offenbar davon aus, dass die beschlossenen Maßnahmen zur Deckelung der Energiepreise einen Beitrag zur Dämpfung der Inflation leisten können, wenn dieser Beitrag auch eher bescheiden sein dürfte“, erklärt Rolf Bürkl, GfK-Konsumexperte. „Trotz der leichten Besserung bleibt die Situation beim Konsumklima jedoch weiterhin angespannt.“

Zuletzt haben eine Reihe von Energiepreisen etwas nachgegeben. Zudem wurde eine Entlastung für Dezember durch die Übernahme des Abschlags beschlossen. Dies führt zwar zu einem leichten Rückgang des Pessimismus der Verbraucher, solange jedoch weiterhin Zweifel an einer problemlosen Energieversorgung bestehen, wird auch die Inflation hoch bleiben und damit eine spürbare und nachhaltige Erholung des Konsumklimas ausbleiben.


Einkommenserwartung setzt vorsichtige Erholung fort

Nach dem Rekordtief im September 2022 legt die Einkommenserwartung bereits zum zweiten Mal in Folge moderat zu. Der Indikator gewinnt im November 6,2 Punkte hinzu und steigt damit auf -54,3 Zähler. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Minus noch immer mehr als 67 Punkte.

Die Einkommensstimmung profitiert zum einen vom Rückgang der Energiepreise in den letzten Wochen. Zum anderen hoffen die Verbraucher auch darauf, dass die realen Einkommenseinbußen nicht ganz so heftig ausfallen wie zuletzt befürchtet. Die kürzlich in der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württembergs beschlossenen tariflichen Erhöhungen sowie die einmalige Sonderzahlung in Höhe von 3.000 Euro bestärken sie offenbar in diesen Erwartungen. Zudem dürfte die anhaltend stabile Beschäftigungslage die Stabilisierung der Einkommenserwartung unterstützen.


Anschaffungsneigung mit geringem Rückgang

Nach den leichten Zugewinnen im Vormonat muss die Anschaffungsneigung wieder einen kleinen Rückschlag hinnehmen. Die Konsumneigung verliert 1,1 Punkte und weist aktuell -18,6 Punkte auf. Im Vergleich zum November 2021 beträgt das Minus 28,3 Punkte.

Diese anhaltende Konsumzurückhaltung ist sicherlich darauf zurückzuführen, dass auf viele Haushalte in den kommenden Monaten stark gestiegene Energiekostenabrechnungen zukommen, für die sie bereits jetzt Geld auf die Seite legen müssen. Diese Mittel fehlen für andere Anschaffungen und Käufe.


Konjunkturaussichten verbessern sich leicht – Niveau bleibt niedrig

Auch die Konjunkturaussichten der deutschen Verbraucher scheinen sich zu stabilisieren. Der Indikator legt zum zweiten Mal in Folge zu. Nach einem Plus von 4,3 Punkten im November steigt er auf -17,9 Zähler. Trotz dieser Verbesserung bleibt das Niveau des Indikators weiter sehr niedrig.

Die Konsumenten erwarten, dass eine Rezession in naher Zukunft nicht mehr zu vermeiden ist. Damit sind sie sich einig mit den Wirtschaftsexperten, die ebenfalls davon ausgehen, dass das Bruttoinlandsprodukt im kommenden Jahr um etwa ein halbes Prozent schrumpfen wird. Dabei wird auch der private Konsum 2023 keinen positiven Beitrag leisten können. 


Pressemitteilung von der GfK: PDF herunterladen

Primastrom und voxenergie: Klageregister eröffnet

12/2022 - Kund:innen von primastrom und voxenergie, die in den vergangenen Monaten Preiserhöhungen erhalten haben, können jetzt an den Musterfeststellungsklagen gegen die Energieanbieter teilnehmen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Klagen eingereicht, um vom Berliner Kammergericht feststellen zu lassen, dass die Preiserhöhungen nicht zulässig sind und die Unternehmen ihre Preisgarantien für Strom und Gas einhalten müssen – auch in der aktuellen Energiekrise.

 

„Wer von primastrom oder voxenergie eine Preiserhöhung erhalten hat, sollte diese nicht akzeptieren und kann nach Ansicht des vzbv die Energielieferung zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen fordern“, sagt Ronny Jahn, Leiter des Teams Musterfeststellungsklagen im vzbv. „Verbraucherinnen und Verbraucher, die von unberechtigten Preiserhöhungen betroffen sind, können sich an den Klagen beteiligen und so ihre Ansprüche sichern.” 

 

Anmeldung und weitere Informationen 

 

Ausführliche Informationen zu den Klagen und und Hilfestellungen für die Anmeldung finden Verbraucher:innen auf musterfeststellungsklagen.de. Dort hilft ein Klage-Check bei der Prüfung, ob eine Beteiligung an den Klagen möglich ist. In den FAQs werden häufig gestellte Fragen beantwortet. Per News-Alert informiert der vzbv über aktuelle Entwicklungen bei den Verfahren. 

 

Hintergrundinformationen zu den Klagen

 

Seit vergangenem Jahr haben die Anbieter primastrom und voxenergie ihre Strompreise mehr als verdreifacht. Die Gaspreise sind teilweise sogar auf das Neunfache gestiegen. Diese Preiserhöhungen sind aus Sicht des vzbv unzulässig, da sie einseitig vom Anbieter und ohne Zustimmung der Verbraucher:innen vorgenommen wurden. In den Verträgen von primastrom und voxenergie sind keine Preisanpassungen vereinbart. Stattdessen liegt den Verträgen eine Preisgarantie von 24 Monaten zu Grunde. 

 Bei erfolgreichem Ausgang der Klagen würde für die teilnehmenden Verbraucher:innen verbindlich geklärt, dass sie nur die vereinbarten Preise zahlen müssen. Darüber hinaus kommt ein Schadensersatzanspruch in Betracht, falls Verbraucher:innen aufgrund von Preiserhöhungsmitteilungen eine außerordentliche Kündigung erklärt haben. Ebenso könnten Verbraucher:innen entschädigt werden, denen primastrom oder voxenergie außerordentlich gekündigt haben, weil sie die Zahlung der erhöhten Preise verweigert haben. 

 Auch andere Energieanbieter fallen durch fragwürdige Preiserhöhungen auf. Betroffene können im Rahmen einer Umfrage auf musterfeststellungsklagen.de ihre Erfahrungen schildern. Nach Auswertung der Beschwerden können sich daraus weitere Klagen ergeben..

 

Quelle „vbz - Verbraucherzentrale Bundesverband“ 

Unabhängig werden von Gas und Öl

12/2022 - Unabhängig werden von teurem und klimaschädlichem Gas und Erdöl – die Wärmepumpe ist die Antwort. Der neue Ratgeber Wärmepumpen für Heizung und Warmwasser der Stiftung Warentest hilft bei der Auswahl des optimalen Systems für die eigene Immobilie.

 

Wärmepumpenheizungen werden immer beliebter, nicht erst seit dem Gaspreisschock. Im Neubau sind sie quasi der neue Standard für die Heizung von Wohnräumen. Der Boom hat allerdings zu einer großen Vielfalt unterschiedlichster Produkte und Systeme geführt, die für Laien schwer zu durchschauen ist. 

 

 Der neue Ratgeber der Stiftung Warentest verschafft den Überblick. Was ist das Beste für das eigene Haus – eine Luft-, Grundwasser- oder Erdwärmepumpe? Was leisten diese Anlagen und wie energieeffizient sind sie? Was ist an behördlichen Vorgaben zu beachten und welche Fördermittel gibt es? 

 

 Das Buch bietet Bauherren und Sanierern konkrete Entscheidungshilfen zur Auswahl des passenden Wärmepumpensystems. Außerdem finden Leserinnen und Leser genaue Informationen zur richtigen Auslegung der Anlage und praktische Hinweise, wie der Ertrag einer Wärmepumpe auf die eigene Situation angepasst und optimiert werden kann. Wie man sinnvoll Angebote einholt und vergleicht und wie man Herstellerangaben liest (und durchschaut) – auch das ist Thema des Ratgebers. Abgerundet wird er durch einen Serviceteil mit Tabellen und praktischen Checklisten.

 

Quelle „Stiftung Warentest“  Zum Artikel auf test.de

Vorerst kein weiterer Absturz des Konsumklimas

11/2022 - Nach der turbulenten Entwicklung in den vergangenen Monaten kann sich die Verbraucherstimmung im Oktober – zumindest vorerst – stabilisieren. Während die Konjunkturerwartungen minimale Einbußen erleiden, legen sowohl die Einkommenserwartung als auch die Anschaffungsneigung zu. GfK prognostiziert für das Konsumklima für November 2022 -41,9 Punkte und damit 0,9 Punkte mehr als im Oktober dieses Jahres (revidiert -42,8). Die sind die Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für Oktober 2022. 

Nach einer längeren Phase mit zum Teil starken Rückgängen hat sich die Stimmung im Oktober wieder etwas beruhigt. Folglich beendet das Konsumklima – zumindest vorerst – seinen Absturz.

„Es ist momentan sicherlich zu früh von einer Trendwende zu sprechen. Die Situation bleibt für die Konsumstimmung sehr angespannt“, erklärt Rolf Bürkl, GfK-Konsumexperte. „Die Inflation ist zuletzt in Deutschland auf zehn Prozent gestiegen, die Sorgen um die Sicherheit der Energieversorgung werden nicht geringer. Deshalb bleibt abzuwarten, ob die aktuelle Stabilisierung von Dauer ist oder angesichts des kommenden Winters eine weitere Verschärfung der Lage befürchtet werden muss.“

In welchem Umfang die beschlossenen Maßnahmen zur Deckelung der Energiepreise die Inflation dämpfen werden kann aktuell noch nicht beurteilt werden. Solange die Inflation hoch bleibt und Zweifel an einer uneingeschränkten Energieversorgung bestehen, wird sich das Konsumklima nicht spürbar und nachhaltig erholen können.

Absturz der Einkommenserwartung – zumindest vorerst - gestoppt

Nach dem Absturz im Vormonat auf ein historisches Rekordtief erholt sich die Einkommenserwartung im Oktober leicht. Mit einem Plus von 7,2 Punkten wird allerdings nur ein Bruchteil der Vormonatsverluste kompensiert. Aktuell weist der Indikator -60,5 Punkte auf. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Minus derzeit fast 84 Punkte.

Trotz des Anstieges in diesem Monat kann sicherlich keine Entwarnung gegeben werden. Explodierende Energie- und Lebensmittelpreise vermindern die Kaufkraft der Einkommen der privaten Haushalte und sorgen für den anhaltenden Einkommenspessimismus. Und nach den bislang vorliegenden Prognosen soll die Inflation auch im kommenden Jahr hoch bleiben.

Anschaffungsneigung mit geringem Zuwachs

Nachdem die Konsumneigung acht Mal in Folge Einbußen hinnehmen musste, gewinnt sie aktuell wieder leicht hinzu. Mit einem Plus von zwei Punkten erreicht der Indikator -17,5 Punkte. Er liegt damit noch immer deutlich niedriger als während der Corona-Lockdowns in den vergangenen beiden Jahren. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Minus knapp 37 Punkte.

Angesichts der stark gestiegenen Energiepreise müssen die Haushalte davon ausgehen, künftig wesentlich mehr finanzielle Mittel für das Heizen aufwenden zu müssen. Dieses Geld fehlt damit für andere Anschaffungen und entsprechend wird die Konsumneigung auch in den kommenden Monaten niedrig bleiben.

Konjunkturaussichten stabilisieren sich auf sehr niedrigem Niveau

Im Gegensatz zur Einkommenserwartung und Anschaffungsneigung kann die Konjunkturerwartung im Oktober nicht zulegen. Der Indikator verliert minimale 0,3 Zähler und sinkt damit auf -22,2 Punkte. Im Vergleich zu Oktober 2021 beträgt das Minus knapp 69 Punkte.

Die Verbraucher gehen davon aus, dass Deutschland in eine Rezession rutschen wird. Experten bestätigen diese Einschätzung und prognostizieren, dass das Bruttoinlandsprodukt 2023 um etwa ein halbes Prozent zurückgehen wird. 


Pressemitteilung von der GfK: PDF herunterladen


Hürden beim Online-Banking abbauen

11/2022 - vzbv: Identitätsnachweis muss auch ohne Smartphone möglich sein

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung macht das Online-Banking sicherer, kann Verbraucher:innen aber auch vor Hürden stellen: Etwa wenn das Smartphone zu alt ist oder ein Chip-TAN-Gerät auf eigene Kosten erworben werden muss. Eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bei 25 Anbietern zeigt, dass App-basierte Identitätsnachweisverfahren (Authentisierung) am stärksten verbreitet sind. Diese schaffen aber nicht nur Hürden, sondern schließen Verbrauchergruppen aus. Der vzbv fordert, dass Anbieter stets ein kostenloses und sicheres Authentisierungsverfahren, das möglichst alle Verbraucher:innen leicht verwenden können, anbieten müssen.

„Menschen, die kein Smartphone für Bankgeschäfte nutzen wollen oder können, müssen häufig zusätzliches Geld in die Hand nehmen“, so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv. „Dabei gibt es gute Gründe, warum man seine Bankgeschäfte nicht mit dem Smartphone verknüpfen kann oder möchte.“

Anbieter setzen vor allem auf App-basierte Verfahren

Verbraucher:innen beschweren sich bei den Verbraucherzentralen, weil eingeführte TAN-Verfahren abgeschafft oder technisch umgestellt werden. Oder es werden nur Verfahren angeboten, die einige Verbraucher:innen nicht nutzen können oder möchten.

Auf Grundlage dieser Beschwerden* hat der vzbv die Identitätsnachweisverfahren (Authentisierung) von 25 Banken und Sparkassen untersucht. Es zeigt sich, dass die untersuchten Anbieter vor allem auf App-basierte Verfahren wie die pushTAN-App setzen. Diese sind durchweg kostenlos.

chip-TAN-Geräte müssen Verbraucher:innen dagegen auf eigene Kosten anschaffen, teils mehrmals. Zudem gibt es Insellösungen, bei denen ein Gerät nur bei dem jeweiligen Anbieter genutzt werden kann. Laut der vzbv-Untersuchung nutzen vor allem Privat- und Direktbanken Insellösungen. chip-TAN-Geräte für Blinde oder Sehbehinderte wurden nur in zwei der untersuchten 25 Fälle angeboten. Das besonders sichere, eigens für den Zahlungsverkehr entwickelte chipTAN-Verfahren bieten laut der Untersuchung mit einer Ausnahme nur Genossenschaftsbanken und Sparkassen an.

„Die EU verfolgt seit einigen Jahren das Ziel, den Wettbewerb im Zahlungsverkehr zu stärken. Zum Beispiel wurde der Kontowechsel erleichtert, um Hürden für Verbraucherinnen und Verbraucher abzubauen. Dieses Ziel wird durch chip-TAN-Geräte, die man sich für jedes Institut extra kaufen muss, aber konterkariert. Der Kontowechsel wird nicht nur aufwändiger, sondern auch noch teuer“, sagt Mohn.

EU muss PSD2-Zahlungsdiensterichtlinie nachschärfen

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung wurde im Rahmen der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 eingeführt. Die Europäische Kommission überprüft die Richtlinie aktuell. Der vzbv fordert sicherzustellen, dass Anbieter mindestens ein kostenloses basiertes Verfahren anbieten müssen, das sicher ist und von möglichst allen Verbraucher:innen leicht verwendet werden kann.

„Die bevorstehende Revision der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 ist eine echte Chance, den Finanzalltag der Verbraucherinnen und Verbraucher ein Stück leichter zu machen – ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen“, so Mohn.

Hinweis an die Redaktion

*Die Beschwerden wurden vom Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen gesammelt. Dies ist ein qualitatives Erfassungs- und Analysesystem für auffällige Sachverhalte aus der Verbraucherberatung. Grundlage stellt eine ausführliche Sachverhaltsschilderung durch Beratungskräfte dar, die eine Kategorisierung sowie eine anschließende qualitative Analyse ermöglicht. Eine Quantifizierung der Daten aus dem Frühwarnnetzwerk heraus bzw. ein Rückschluss auf die Häufigkeit des Vorkommens in der Verbraucherberatung oder in der Gesamtbevölkerung insgesamt ist daher nicht möglich.


Authentisierungsinstrumente bei Banken und Sparkassen | vzbv-Ergebnispapier | 24. August 2022: PDF herunterladen


FFP2-Masken Nur wenige Modelle sind empfehlenswert

11/2022 - Angesichts anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen hat die Stiftung Warentest erneut Atemschutzmasken untersucht – neun klassische FFP2-Masken sowie drei als wiederverwendbar gekennzeichnete Modelle. Das Fazit: Im Vergleich zu den Untersuchungen im Jahr 2021 haben sich die Masken nicht verbessert. Empfehlenswert sind nur drei der zwölf getesteten Masken, eine fällt durch.

 

Drei der zwölf getesteten Modelle haben einen hohen Atemkomfort, filtern gut, passen vielen Gesichtsformen und halten dicht. Entsprechend stuft die Stiftung Warentest die Masken von DK, Jifa und Uvex als empfehlenswert für die meisten Menschen ein. Allerdings enthalten die Bänder lösliche Latexproteine, die bei Allergiker*innen zu Hautausschlag führen können.

Die anderen Masken im Test wiesen zum Teil deutliche Schwächen auf. Sei es, dass sie zu geringen Atemkomfort boten, im Passformtest nicht immer dicht genug am Gesicht anlagen oder nur eine geringe Filterwirkung hatten.

Erstmals waren auch drei wiederverwendbare Masken im Test dabei. Anders als klassische FFP2-Masken lassen sie sich mit der Hand waschen und laut Anbieter erneut verwenden. Von diesen überzeugte allerdings keine. Besonders schlecht schnitt das geprüfte Modell von Unica ab: Es fiel durch die Passformprüfung, bot nur eine geringe Filterwirkung und enthielt in den Gummiringen zum Verstellen der Bänder Schadstoffe, die als krebserregend gelten. Die beiden anderen wiederverwendbaren Masken wiesen einen geringen Atemkomfort auf.

Der vollständige FFP2-Masken-Test findet sich in der November-Ausgabe der Zeitschrift test sowie online unter www.test.de/masken.

 

Quelle „Stiftung Warentest“ 

 


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