News März 2023
Erhöhung des Sparerpauschbetrags – Freistellungaufträge prüfen!
03/2023 -Zum 1. Januar 2023 wurde der Sparerpauschbetrag von 801 Euro auf 1.000 Euro pro Person und Jahr erhöht. Für zusammenveranlagte Ehegatten gilt nun ein Betrag von 2.000 Euro (bisher: 1.602 Euro) im Jahr. „Bis zu diesem Betrag können Steuerpflichtige Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmen“, erklärt Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.
Die Steuerfreistellung wird bereits von der auszahlenden Stelle der Kapitalerträge berücksichtigt, wenn man dieser einen Freistellungsauftrag erteilt. Ansonsten ist die auszahlende Stelle der Kapitalerträge in der Regel verpflichtet, die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. „Wurden den Banken oder Sparkassen solche Freistellungsaufträge erteilt, wird die Erhöhung auf den neuen Sparerpauschbetrag automatisch umgesetzt. Kapitalanleger müssen nicht aktiv werden“, erklärt Bauer. Bereits erteilte Freistellungsaufträge über 801 Euro werden auf maximal 1.000 Euro angepasst. Wurde nur ein Freistellungsauftrag in Höhe von 400 Euro erteilt, sind Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 499 Euro automatisch von der Abgeltungsteuer verschont. Wer bisher keinen Freistellungsauftrag erteilt hat, so dass die Abgeltungsteuer einbehalten wurde, kann sich die zu viel gezahlten Steuern nur über die Steuererklärung zurückholen.
Bauer rät: „Generell ist es sinnvoll in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die vorgenommene Verteilung des Sparerpauschbetrags auf verschiedene Freistellungsaufträge noch sinnvoll ist.“ Denn die Höhe der Kapitalerträge in den verschiedenen Anlageklassen variiert aufgrund der Marktsituation im Zeitablauf. So kann es Sinn machen, nun auch der Bank oder Sparkasse einen Freistellungsauftrag zu erteilen, bei der der Steuerpflichtige ein Tagesgeldkonto unterhält, wenn diese wieder Zinsen auf solche Einlagen zahlen. In den letzten Jahren hingegen wurden auf solche Einlagen keine Zinsen gezahlt.
Pressemitteilung vom BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.n der GfK: PDF herunterladen
Trotz Preisbremsen: Abschläge über 1.000 Euro
03/2023 - Zum 1. März treten die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme in Kraft, mit denen die Bundesregierung Verbraucher:innen entlasten möchte. Gleichzeitig gibt es erste Hinweise auf völlig überhöhte März-Abschläge aus den Verbraucherzentralen. In Einzelfällen berichten Verbraucher:innen von Abschlägen von 1.000 Euro und mehr. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) empfiehlt, sowohl die Informationsschreiben als auch die neuen Abschläge genau zu prüfen und ruft Verbraucher:innen dazu auf, Probleme unter www.verbraucherzentrale.de zu melden.
„Die Energiepreisbremsen sollen die Bürger:innen entlasten. Umso ärgerlicher, dass mancher Anbieter offensichtlich versucht, abzukassieren und völlig überhöhte Abschläge durchzudrücken. Der vzbv wird das prüfen und gegen Abzocke und etwaige rechtswidrige Praktiken vorgehen. Verbraucher:innen sollten wachsam sein und ihre Probleme über unseren Verbraucheraufruf online melden oder direkt Rat in den Verbraucherzentralen einholen“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.
Die Preisbremsen gelten rückwirkend auch für Januar und Februar. Der vzbv fordert die Versorger deshalb auf, die Entlastungen fristgerecht bis Ende März an ihre Kund:innen zurückzuerstatten. „Die Verbraucher:innen haben lange auf diese Entlastungen gewartet. Jetzt brauchen sie Transparenz und fristgerechte Erstattungen. Hier sind die Unternehmen in der Pflicht“, so Pop.
Trotz der Preisbremsen empfiehlt der vzbv weiterhin, Energie zu sparen. Die Preisbremsen deckeln schließlich nur 80 Prozent des Verbrauchs bei Gas, Fernwärme und Strom ab, verglichen mit dem Vorjahresverbrauch. Energiesparen hilft somit Geld zu sparen und ist zudem wichtig für die Versorgungssicherheit im nächsten Winter.
Hinweis auf Verbraucheraufruf
Unter https://www.verbraucherzentrale.de/erfahrungen-mit-entlastungspaketen können Verbraucher:innen ihre Erfahrungen mit der Soforthilfe Gas und den Preisbremsen Strom bzw. Gas und Wärme melden. Den vzbv interessieren alle auftretenden Probleme mit den Energieversorgern:
Hatten Verbraucher:innen beispielsweise Probleme mit unverständlichen Informationsschreiben, falsch berechneten Abschlagsanpassungen, fehlerhaften Abrechnungen oder sonstigen Vorgängen?
Quelle „vbz - Verbraucherzentrale Bundesverband“
Rentenlücken erkennen und schließen
03/2023 - Im großen Rentencheck erklärt Finanztest, wie man seine Altersvorsorge überprüft und welche Möglichkeiten es gibt, Lücken auf dem Rentenkonto auszugleichen. Wie gut die kostenlose Beratung der Rentenkasse ist, zeigt der Praxistest..
Spätestens wenn die Standmitteilung der Rentenversicherung ins Haus flattert, stellen sich viele die Frage: Wird das Geld später einmal reichen? Mit der Anleitung in sieben Schritten hilft Finanztest dabei, einen Überblick über die eigene Vorsorgesituation zu gewinnen. Finanztest stellt drei Wege vor, wie bei Lücken mit Ausgleichs- und Nachzahlungen die gesetzliche Rente erhöht werden kann und wann sich das für Versicherte lohnt.
Kostenlose Hilfe bei der Analyse der eigenen Vorsorge finden gesetzlich Rentenversicherte bei der Rentenversicherung Baden-Württemberg – entweder vor Ort in einem der 19 Servicezentren oder als 90-minütige Intensivgespräch per Videoberatung. Auf diese Weise können Interessierte aus dem gesamten Bundesgebiet das Angebot wahrnehmen. Mittels Testpersonen fand die Stiftung Warentest heraus: Die Beratung per Video funktioniert und Versicherte können davon durchaus profitieren.
Der große Rentencheck findet sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/rentencheck.
Quelle „Stiftung Warentest“ Zum Artikel auf test.de